

Konkurrenten können oft nur davon abgehalten werden, die eigenen Ideen zu benutzen, wenn man sich auf Sonderschutzrechte wie Patente, Marken und dergleichen berufen kann. Insbesondere bei Marken ist der mit der Registrierung verbundene Aufwand im Verhältnis zum Nutzen eher gering. Als Marke können alle Zeichen registriert werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können Wörter, Zahlen, Bilder, Farben oder Kombinationen aus diesen Bestandteilen sein, wobei auch beispielsweise 3-D-Marken oder Hörmarken geschützt werden. Die Registrierung einer Marke ist deutschlandweit, im Bereich der Europäischen Union und - wenn man möchte – fast weltweit möglich.
Schutzrechte sind zudem ein Vermögensgegenstand. Zufriedene Kunden verbinden ihr Zufriedenheitsgefühl mit der Marke, sodass ein Vertrauensvorschuss entsteht. Gut gepflegte Marken werden im Laufe der Zeit zu einem Qualitätsgarant, sodass der Einsatz von Marken ein wichtiger Baustein für den Unternehmenserfolg ist.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Ralph Meyer
Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte
www.drjesgarzewski.de
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