

Seit dem 1. August haben erstmals Grundschulkinder einen gesetzlichen Anspruch auf eine ganztägige Förderung. Was Familien mehr Verlässlichkeit bringen soll, stellt Schulen und Kommunen zugleich vor eine Aufgabe, die weit über zusätzliche Betreuungsstunden hinausgeht.
Der Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung ist da: Seit dem 1. August dieses Jahres gilt er zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe. In den kommenden Schuljahren wird er Jahr für Jahr um eine weitere Klassenstufe erweitert, bis schließlich alle Grundschulkinder erfasst sind. Vorgesehen sind fünf Werktage mit jeweils bis zu acht Stunden Unterricht und Betreuung. Eine Pflicht, dieses Angebot zu nutzen, gibt es nicht. Damit sagt der Rechtsanspruch allein allerdings noch wenig darüber aus, wie die Situation im Alltag einer Familie tatsächlich aussieht. Eine Schule kann eine Ganztagsschule sein, eine andere lediglich eine verlässliche Halbtagsschule mit ergänzender Nachmittagsbetreuung. An manchen Standorten übernehmen Fördervereine oder andere Träger Aufgaben, die woanders direkt von der Schule organisiert werden.
Für Eltern zählt am Ende aber eher die Verlässlichkeit, ob das Kind einen Platz an den benötigten Tagen bekommt und bis zu welcher Uhrzeit. Auch, ob das Betreuungsangebot zum Familienalltag passt, spielt eine wichtige Rolle für die Eltern.
In Osterholz-Scharmbeck kann der Bedarf der betreuten Erstklässler:innen derzeit gedeckt werden. Nach Angaben der Stadt gibt es aktuell keine Kinder, die einen gewünschten Platz nicht erhalten haben. Familien, die im Schulbezirk einer verlässlichen Halbtagsschule wohnen, aber einen Ganztagsplatz benötigten, konnten an eine Ganztagsschule wechseln.
Fördervereine fangen den Ganztag auf
In Osterholz-Scharmbeck bieten die Grundschule Scharmbeckstotel und die Beethovenschule Ganztagsbetreuungen in verschiedenen Konstellationen an. Nicht überall kann die Schule jedoch selbst den gesamten Nachmittag übernehmen. An den Grundschulen Sonnentau, Menckeschule und Findorffschule hilft der jeweilige Förderverein und betreut die Kinder für einige Stunden. Die Grundschule in Buschhausen bekommt Unterstützung von dem SOS-Kinderdorf. Seit vielen Jahren gibt es dort das Modellprojekt „kooperativer Hort“, das es nur zwei Mal in Niedersachsen gibt. An all diesen Schulen gibt es in der Betreuung noch freie Plätze.
Solche Konstruktionen können Betreuungen sichern, solange reguläre Ganztagsstrukturen noch nicht vorhanden sind. Gleichzeitig werfen sie die Frage auf, wie dauerhaft solche Lösungen sind. Ein gesetzlicher Anspruch sollte schließlich nicht davon abhängig sein, ob sich vor Ort ein leistungsfähiger Förderverein oder ein anderer Partner findet.
Rechtsanspruch kann Geld kosten
Hinzu kommt die Kostenfrage. „Die Nachmittagsbetreuung, die nicht in einer Ganztagsschule stattfindet, ist kostenpflichtig“, erklärt die Stadt Osterholz-Scharmbeck. Bei einer Betreuung durch Fördervereine reicht der monatliche Elternbeitrag bei einer Betreuung an fünf Tagen von höchstens 70 Euro für eine Stunde täglich bis zu 130 Euro für vier Stunden. Beim kooperativen Hort in Buschhausen richten sich die Beiträge nach einer Staffelung in Anlehnung an die Kita-Beiträge.
Personal, Geld und Mensen fehlen
Dass vielerorts noch Übergangslösungen notwendig sein, hat handfeste Gründe. In Osterholz-Scharmbeck werden gleich mehrere Engpässe genannt: Es fehle an finanziellen Mitteln, Personal und teilweise auch an geeigneten Räumen. Besonders Mensen seien das Problem. Beim Personal verweist die Stadt auf das Land Niedersachsen. Die personelle Ausstattung der Schulen müsse von dort sichergestellt werden.
Damit zeigt sich ein grundlegendes Problem des Ganztagsausbaus: Ein Rechtsanspruch lässt sich vergleichsweise schnell gesetzlich festschreiben. Neue Fachkräfte, benötigte Räume und pädagogische Konzepte entstehen dagegen nicht sofort.
Lange Bauzeiten möglich
Auch organisatorisch braucht die Umwandlung Zeit. Nach Angaben der Stadt Osterholz-Scharmbeck dauert es mindestens ein Jahr, „bis eine Schule sich anmelden kann, Ganztagsschule zu werden.“ Zuvor müssen Konzepte entworfen und mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg abgestimmt werden.
Hinzu kommen bauliche Voraussetzungen. An mehreren Schulstandorten im Stadtgebiet sind noch Bauarbeiten notwendig, bevor ein regulärer Ganztagsbetrieb möglich ist. Teilweise ist eine vollständige Umstellung deshalb noch in weiter Ferne – während die Grundschule Sonnentau den Rechtsanspruch der Betreuung frühestens ab dem ersten Quartal 2029 sicherstellen kann, wird es bei der Grundschule Menckeschule wohl noch mindestens bis 2035 dauern. Bis dahin sollen vorhandene Betreuungsangebote unter anderem durch Fördervereine weitergeführt werden.
Hier wird sich in den kommenden Jahren zeigen, wie belastbar der Rechtsanspruch tatsächlich ist. Mit jedem zusätzlichen Grundschuljahrgang wächst die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder. Übergangslösungen müssen deshalb auch einem steigenden Bedarf standhalten.



