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Janine Girth

Führerscheintausch - Jahrgänge 1953 - 1958 beginnen

Landkreis Osterholz (eb). Wer noch einen Papierführerschein besitzt und zu den Jahrgängen 1953 bis 1958 gehört, zählt zu den Personen, die bis zum 19. Januar 2022 ihren Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen müssen. Der Landkreis Osterholz möchte die betroffenen Personen bereits frühzeitig auf den notwendigen Umtausch hinweisen und bietet hierfür online oder telefonisch Termine an.
Für den Umtausch müssen der Personalausweis, der Papierführerschein (grau oder rosa) und ein biometrisches Passfoto mitgebracht werden. Falls der Führerschein nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde, ist vorab ein Anruf bei der ausstellenden Behörde notwendig. Diese ist auf dem Führerschein vermerkt. Sie übermittelt dann die Fahrerlaubnisdaten direkt an den Landkreis Osterholz (Karteikartenabschrift). Für den Umtausch fallen Gebühren in Höhe von 24 Euro an (eventuell zusätzlich 5 Euro für den Direktversand).
Es kann ab sofort unter https://www.landkreis-osterholz.de/fuehrerschein oder 04791/930 2002 ein Termin vereinbart werden. Der Landkreis Osterholz weist darauf hin, dass es zum Beginn eventuell zu einer hohen Nachfrage kommen wird. Da die Frist zum Umtausch erst 2022 endet, können auch spätere Termine vereinbart werden. Alle anderen Geburtsjahrgänge und die unbefristeten Kartenführer-scheine sind erst später von dem Pflichtumtausch betroffen. Der Landkreis wird hierzu entsprechend informieren.


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