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Freiflächenphotovoltaik

Mehrere Kommunen im Landkreis haben ein gemeinsames Konzept für Freiflächenphotovoltaik in Auftrag gegeben.

Diese Anlage produziert schon umweltfreundlichen Strom in Neu St. Jürgen.

Diese Anlage produziert schon umweltfreundlichen Strom in Neu St. Jürgen.

Bild: Akl

Osterholz-Scharmbeck. In einer Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung im Rathaus von Osterholz-Scharmbeck informierte das Büro Sweco die Ratsmitglieder über das Interkommunale Konzept für Freiflächenphotovoltaikanlagen in den Gemeinden Ritterhude, Schwanewede, Stadt Osterholz-Scharmbeck und der Samtgemeinde Hambergen.

Neben kleineren Anlagen auf oder an Gebäuden bilden insbesondere größere Freiflächenphotovoltaikanlagen einen wichtigen Bestandteil der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien. Nach dem Niedersächsischen Klimagesetz müssten dafür in Osterholz-Scharmbeck bis 2033 etwa 70 Hektar Flächen in Bebauungsplänen ausgewiesen werden. Die Kommunen haben die Planungshoheit, zu entscheiden, wo die Anlagen grundsätzlich errichtet werden können.

Arbeitspapier liegt vor

Die Sweco GmbH aus Bremen hat den Auftrag erhalten, ein „Interkommunales Konzept Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ zu erstellen, mit dem Ziel Flächen im Projektgebiet zu identifizieren, die sich potenziell für Freiflächen-PV-Anlagen eignen. Im Vorfeld der Bearbeitung wurde ein Kriterienkatalog erarbeitet. Das Kriterienset formuliert Ausschlußkriterien, Restriktions- und Potentialflächen, die eine Bebauung mit Photovoltaikanlagen auf bestimmten Flächen behindern, ausschließen oder befördern. Ein erstes Zwischenergebnis zeigt, dass im Gemeindegebiet der Stadt Osterholz-Scharmbeck auf rund 4,6 Prozent der Flächen Freiflächenphotovoltaikanlagen errichtet werden können, ohne dass dem ein fachlicher oder schutzwürdiger Aspekt entgegensteht. Auf lokaler Ebene müssen weitere Prüfschritte erfolgen. Dabei geht es um Themenfelder wie die Flächenverfügbarkeit, die Ertragsfähigkeit von Böden, Abstände zu Siedlungseinheiten, Einzelhäusern und Wäldern oder die Entfernung zu Umspannwerken. Diese und weitere Kriterien wurden in einer Checkliste zusammengestellt und dienen als Grundlage für die Zusammenarbeit mit der Verwaltung bei einzelnen Projektanträgen. Die Bewertung der Anträge soll im Einzelfall durch die politischen Gremien der Stadt Osterholz-Scharmbeck erfolgen. Diese entscheiden, ob für das individuelle Projekt eine Bauleitplanung eingeleitet werden kann oder ein Bauantrag positiv begleitet wird.


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