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Einbürgerungsfeier in Corona-Zeiten

Landkreis (eb). Zur zweiten Einbürgerungsfeier in diesem Jahr begrüßte Dezernent Dominik Vinbruck kürzlich im Kreishaus 16 Bewerber*innen aus sieben unterschiedlichen Staaten.
 

Landkreis (eb). Zur zweiten Einbürgerungsfeier in diesem Jahr begrüßte Dezernent Dominik Vinbruck kürzlich im Kreishaus 16 Bewerber*innen aus sieben unterschiedlichen Staaten. Es war die erste Einbürgerungsfeier in Zeiten von Corona. Im Rahmen einer abgespeckten Feierstunde überreichte er die Einbürgerungsurkunde und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Zuvor gab jeder Bewerber eine feierliche Erklärung ab, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik zu achten. Mit Kamerun, Polen, Libanon, der Türkei, Australien, Kenia und Syrien stellen sowohl die Herkunftsländer als auch die Berufe der neuen deutschen Staatsbürger einen bunten Mix dar: Von der Schülerin und Auszubildenden zur Bankkauffrau, der Servicekraft, der Sozialpädagogin, dem Selbstständigen und dem Rentner sind viele Berufe und Beschäftigungen vertreten. Ein Teil Deutschlands werden Dezernent Vinbruck betonte in seiner Ansprache, dass die Einbürgerung ein für beide Seiten bedeutendes Ereignis sei. Sich einbürgern zu lassen bedeute für die Bewerber*innen, mit allen Rechten und Pflichten ein Staatsbürger dieses Landes werden zu wollen. „Die Annahme einer neuen Staatsangehörigkeit bedeutet aber auch, die prägenden Erfahrungen der eigenen, bisherigen Biografie in einen neuen Abschnitt mitzunehmen. Ich freue mich daher, dass es viele Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt, die sich hier integrieren und ein Teil Deutschlands werden wollen. Dies ist auch eine wichtige Bereicherung für unseren Landkreis.“ Der Landkreis Osterholz freue sich immer über den Schritt, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu wollen, denn „jeder einzelne Einbürgerungsantrag ist auch ein Bekenntnis zu unserem Staat, zur bundesdeutschen Gesellschaft, zu unserer Verfassung und ihrer Werteordnung und ein gutes Beispiel gelungener Integration“, so Vinbruck. Voraussetzungen vor Einbürgerung Vor einer Einbürgerung müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Erste Voraussetzung ist ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland sowie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis. Weiterhin muss der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten werden können und ein Sprachtest bestanden sein. Eingebürgert wird zudem nur, wer keine erheblichen Straftaten begangen hat und bei dem auch seitens des Verfassungsschutzes keine Bedenken bestehen. Eine Vereinfachung gibt es zum Beispiel für anerkannte Asylbewerber und Ehegatten von deutschen Staatsbürgern: In diesen Fällen kann die notwendige Aufenthaltszeit verkürzt werden. Zusätzlich muss der Einbürgerungstest erfolgreich absolviert werden.


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