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Ein neuer Lebensabschnitt

Zur 5. Einbürgerungsfeier in diesem Jahr begrüßte Landrat Bernd Lütjen Ende November im Kreishaus insgesamt 35 Bewerber:innen aus neun unterschiedlichen Staaten

Landkreis Osterholz. Im Rahmen der Feierstunde wurden Eingebürgerten die Einbürgerungsurkunde und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übergeben. Zuvor gaben jede:r Bewerber:in eine feierliche Erklärung ab, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik zu achten.

Mit Afghanistan, Iran, Kasachstan, Libanon, Litauen, Nigeria, Syrien, Türkei und Thailand stellen sowohl die Herkunftsländer als auch die Berufe der neuen deutschen Staatsbürger:innen einen bunten Mix dar: Die eingebürgerten Personen arbeiten beispielsweise als Autismus-Therapeut, Kauffrau für Spedition und Logistikleitung, medizinische Fachangestellte, Auslieferungsfahrer, Pflegehelferin, Berufskraftfahrer, Koch und Bauzeichner.

Landrat Bernd Lütjen betonte in seiner Ansprache, dass die Einbürgerung ein für beide Seiten bedeutendes Ereignis sei. Sich einbürgern zu lassen, bedeute für die Bewerber:innen, mit allen Rechten und Pflichten eine Staatsbürgerin und ein Staatsbürger dieses Landes werden zu wollen. „Die Annahme einer neuen Staatsangehörigkeit bedeutet aber auch, die prägenden Erfahrungen der eigenen, bisherigen Biografie in einen neuen Abschnitt mitzunehmen. Ich freue mich daher, dass es viele Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt, die sich integrieren und ein Teil Deutschlands werden wollen. Dies ist auch eine wichtige Bereicherung für unseren Landkreis und unsere Gemeinschaft“, so Lütjen. Der Landkreis Osterholz freue sich immer über den Schritt, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu wollen, denn „jeder einzelne Einbürgerungsantrag ist auch ein Bekenntnis zu unserem Staat, zur bundesdeutschen Gesellschaft, zu unserer Verfassung und ihrer Werteordnung und ein gutes Beispiel gelungener Integration“.

 

Bedingungen der Einbürgerung

 

Vor einer Einbürgerung müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Erste Voraussetzung ist ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland sowie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis. Weiterhin muss der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten werden können und ein Sprachtest bestanden sein. Eingebürgert wird zudem nur, wer keine erheblichen Straftaten begangen hat und bei dem auch seitens des Verfassungsschutzes keine Bedenken bestehen. Eine Vereinfachung gibt es zum Beispiel für anerkannte Asylbewerber:innen sowie Ehegatten von deutschen Staatsbürgern: In diesen Fällen kann die notwendige Aufenthaltszeit verkürzt werden. Zusätzlich muss der Einbürgerungstest erfolgreich absolviert werden.


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