Seitenlogo
Patrick Viol

Den Lappen abgeben - Landkreis organisiert großen Führerscheintausch

Alle Papierführerscheine und Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten 14 Jahren umgetauscht werden.  Foto: pvio

Alle Papierführerscheine und Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten 14 Jahren umgetauscht werden. Foto: pvio

Osterholz-Scharmbeck (pvio). Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass alle Papierführerscheine und Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, spätestens bis zum Jahr 2033 gegen einen Scheckkartenführerschein umgetauscht werden müssen.
Damit die Straßenverkehrsämter nicht überlaufen werden, wird der Umtausch über die nächsten 14 Jahre geordnet verteilt.
Was noch zu beachten ist - ein Überblick.
Mit dem Umtausch, von dem 15 Millionen Papierführerscheine und 28 Millionen Kartenführerscheine betroffen sind, wird die Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts in Europa zu Ende geführt. Die europäische Freizügigkeit bedarf einer einheitlichen Regelung des Verkehrsrechts. Die wurde bereits in den 1980er mit der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine im grenzüberschreitenden Verkehr begonnen und endet nun mit der Einführung einheitlicher Führerscheinklassen, gemeinsamer Regelungen zum Fälschungsschutz und der Befristung der Gültigkeit auf 15 Jahre.
Im Landkreis Osterholz-Scharmbeck müssen in den nächsten 14 Jahren 73.000 Führerscheine getauscht werden. „Ein ganz schöner Kraftakt“, findet Vekehrsdezernent Dominik Vinbruck. Damit dieser Kraftaufwand geleistet werden kann, wird der Umtausch nach Geburtsjahren und Ausstellungsdatum geordnet.
In der ersten Phase werden die grauen und rosa Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 getauscht. Personen dieser Jahrgänge werden gebeten, bis spätestens 2021 einen Termin beim Straßenverkehrsamt unter der Adresse www.landkreis-osterholz.de/fuehrerschein oder unter der Nummer 04781/9302002 zu vereinbaren. Personen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein erst Anfang der 2030er Jahre tauschen. Diejenigen, deren Führerschein nicht in Osterholz ausgestellt wurde, melden sich bei der Behörde, die ihn ausstellte, damit sie die Fahrerlaubnisdaten an den Landkreis Osterholz übermittelt.
Niemand muss befürchten, durch den Umtausch seine Fahrerlaubnis zu verlieren. Das ist rechtlich gar nicht möglich. Allerdings werden Fahrberechtigungen, die per Antrag erteilt wurden, nicht automatisch auf den neuen EU-Führerschein übertragen, so zum Beispiel 3er-Führerscheine mit dem Zusatz C 79. Zu dem müssten neue Anträge gestellt werden.
Menschen, die einen Urlaub im europäischen Ausland planen und vor Ort einen Mietwagen nutzen wollen, wird empfohlen, ihren Führerschein ein halbes Jahr vor Urlaubsantritt zu tauschen.Die übrigen Führerscheinhalter/innen werden gebeten, auf die Umtauschphase ihres Geburtsjahrgangs bzw. Ausstellungsdatums zu warten. Die Kosten für den Umtausch betragen 24 Euro.


UNTERNEHMEN DER REGION