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Corona-Sonderprogramm für Kultureinrichtungen

Niedersachsen (eb). Das Land Niedersachsen (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) und die Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen helfen gemeinnützigen Kulturvereinen und Kultureinrichtungen, die durch die Covid-19-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Das Land gewährt „Billigkeitsleistungen“ für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes. Mit den Hilfen, die als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden, sollen wirtschaftliche Folgen der Pandemie (zum Beispiel Stornokosten und Einnahmeausfälle für ausgefallene Veranstaltungen) gemildert werden. Landesweit stehen sechs Millionen Euro zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind kulturelle Einrichtungen und Vereine mit Sitz in Niedersachsen, die ein regelmäßiges Kulturangebot vorhalten, das auch überörtlich wirksam ist. Die Antragsteller müssen gemeinnützig (zum Beispiel ein eingetragener Verein oder eine Stiftung) sein. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen, die vom Bund, vom Land oder von den Kommunen getragen werden.
Anträge in Höhe von 1.500 Euro bis maximal 8.000 Euro sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung zu stellen, im Elbe-Weser-Dreieck ist der Landschaftsverband Stade zuständig. Anträge über 8.000 Euro sind direkt an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 32, Leibnizufer 9, 30169 Hannover, zu stellen. Einen Antragsstichtag gibt es nicht, die Anträge können ab sofort bis zum 31.10.2020, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel, gestellt werden. Die Anträge sollen möglichst kurzfristig entschieden werden.
Die Ausschreibung des Förderprogramms, ein Formular für Förderanträge und weitere Hinweise können unter https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ausschreibungen_programme_forderungen/corona-sonderprogramm-fur-gemeinnutzige-kultureinrichtungen-und-kulturvereine-188405.html eingesehen und heruntergeladen werden.
Landschaftsverband Stade, Johannisstraße 3 (Im Johanniskloster), 21682 Stade, Telefon 04141/4105-0.


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