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Badeseen und Bäder: Landkreis weist auf Regelungen hin

Landkreis Osterholz (eb). Die sommerlich warmen Temperaturen locken derzeit Jung und Alt an die Badeseen und in die Frei- und Schwimmbäder im Landkreis Osterholz. Angesichts der Corona-Pandemie herrschen in beiden Bereichen nach wie vor besondere Regelungen.

Freibäder und Hallenbäder haben ihre Zugangsmöglichkeiten beschränkt. Nähere Informationen sind den jeweiligen Internetauftritten oder bei den Gemeinden in Erfahrung zu bringen. Bei Badeseen gilt - wenn die Örtlichkeit es zulässt - eine maximale Personenanzahl von 1.000 Menschen. Es muss Abstand zu anderen Personen gehalten werden und den jeweiligen Regelungen vor Ort Folge geleistet werden. Daher kann es zu Einlassstopps kommen. Badegäste sollten sich daher unbedingt vorher informieren, empfiehlt der Landkreis.
In den vergangenen Tagen kam es insbesondere bei den Ohlenstedter Quellseen zu deutlichen Menschenansammlungen, so dass Landkreis und Polizei entsprechende Maßnahmen ergreifen mussten. Dabei wurde auch ein Einlassstop verhängt, da die maximal zulässige Anzahl an Personen erreicht war.
Auch an privaten Badeseen sind die Regelungen für den öffentlichen Raum einzuhalten. Das bedeutet, dass sich eine Gruppe von maximal zehn Personen oder zwei Haushalten gemeinsam am Badesee aufhalten dürfen. Zu allen anderen Personen ist dauerhaft ein Abstand einzuhalten - in der Warteschlange, im Kassenbereich, am Strand ebenso wie beim Schwimmen.


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