Vierte Impfung
Wer eine weitere Auffrischungsimpfung haben möchte, kann sich bei den dezentralen Impfungen oder in den drei Impfstellen in Rotenburg (Wümme), Zeven und Bremervörde impfen lassen. Empfohlen wird eine zweite Auffrischungsimpfung für alle Menschen ab 70 Jahren, Bewohner:innen in Einrichtungen der Pflege, Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Personen mit Immundefizienz (ID) ab dem Alter von 5 Jahren sowie Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solchen mit direktem Patient- bzw. Bewohnerkontakt. Die Auffrischungsimpfung soll frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung erfolgen. Eine Ausnahme bildet die Gruppe der Personen, die in medizinischen und Pflegeeinrichtungen tätig sind. Dieser Gruppe wird die zweite Auffrischungsimpfung sechs Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung empfohlen. www.lk-row.de/coronaimpfung.