
Heimische Vögel zählen
Der NABU ruft gemeinsam mit seinem bayerischen Partner LBV von Freitag bis Sonntag, 8. bis 10. Mai, zur „Stunde der Gartenvögel auf.
Neu ist, dass Personen, bei denen erstmalig ein Antigen-Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 positiv ausgefallen ist, verpflichtet sind, den Nachweis umgehend durch eine Testung im PCR-Verfahren überprüfen zu lassen. Dazu soll sofort nach dem Vorliegen des Testergebnisses Kontakt mit dem Hausarzt aufgenommen werden. Dieses Verfahren gilt für Antigen-Tests, die durch geschultes Fachpersonal durchgeführt werden und auch für Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch medizinische Laien, den sogenannten Selbsttests.
Bis zum Vorliegen des PCR-Ergebnisses soll sich die Person soweit möglich in Selbstisolierung begeben und ihre Kontakte konsequent reduzieren. Ferner ist umgehend Kontakt zum Gesundheitsamt aufzunehmen.


