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Verhalten beim positiven Schnelltest

Landkreis Rotenburg (eb). Der Landkreis hat seine bestehende Allgemeinverfügung zur Absonderung in häuslicher Quarantäne überarbeitet und um Vorschriften zu den Antigen-Tests, den sogenannten Schnelltests ergänzt.

Neu ist, dass Personen, bei denen erstmalig ein Antigen-Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 positiv ausgefallen ist, verpflichtet sind, den Nachweis umgehend durch eine Testung im PCR-Verfahren überprüfen zu lassen. Dazu soll sofort nach dem Vorliegen des Testergebnisses Kontakt mit dem Hausarzt aufgenommen werden. Dieses Verfahren gilt für Antigen-Tests, die durch geschultes Fachpersonal durchgeführt werden und auch für Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch medizinische Laien, den sogenannten Selbsttests.
Bis zum Vorliegen des PCR-Ergebnisses soll sich die Person soweit möglich in Selbstisolierung begeben und ihre Kontakte konsequent reduzieren. Ferner ist umgehend Kontakt zum Gesundheitsamt aufzunehmen.


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