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Unterrichtsausfall im Winter - Informationen gibt es über verschiedene Kanäle

Landkreis (eb). Eis und Schnee können den Weg zur Schule erschweren. Ob bei extremen Witterungsverhältnissen der Unterricht ausfällt, entscheidet sich in den frühen Morgenstunden. Informationen über einen kreisweiten Schulausfall werden über verschiedene Kanäle bekannt gegeben, Radio, Internetseiten oder die Landkreis-App.

Landkreis (eb). Eis und Schnee können den Weg zur Schule erschweren. Ob bei extremen Witterungsverhältnissen der Unterricht ausfällt, entscheidet sich in den frühen Morgenstunden. Informationen über einen kreisweiten Schulausfall werden über verschiedene Kanäle bekannt gegeben, Radio, Internetseiten oder die Landkreis-App.
Bei der Beurteilung der Wetterlage ist entscheidend, ob die Witterungsverhältnisse so extrem sind, dass die Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreichen oder verlassen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde.
Ist dies der Fall, ordnet der Landkreis einen allgemeinen Unterrichtsausfall an. Dies geschieht nur in seltenen Fällen und wird nach konkreter Begutachtung der Gefahrensituation entschieden und nicht nach allgemeiner Wettervorhersage. Im Regelfall kann die Schülerbeförderung auch im Winter stattfinden, denn die verschiedenen Winterdienste im Landkreis sind gut vorbereitet und sorgen für befahrbare Straßen.
Findet ein Unterrichtsausfall statt, informiert der Landkreis über den Rundfunk, über die eigene Internetseite www.lk-row.de/unterrichtsausfall und über die Landkreis-App, auch per Pushnachricht. Die App kann im App Store oder bei Google Play unter dem Stichwort „Landkreis ROW“ heruntergeladen werden. Auch die Internetseite der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen (www.vmz-niedersachsen) zeigt Unterrichtsausfälle an.
Was passiert, wenn Kinder trotz Unterrichtsausfall zur Schule kommen, weil sie nicht zu Hause bleiben können? In diesem Fall gewährleisten alle Schulen eine Betreuung für die betreffenden Schülerinnen und Schüler.
Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist, sie aber eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten.


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