red

Suizid in JVA Bremervörde

Nach den tödlichen Schüssen in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade ist der mutmaßliche Täter in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde gestorben.

Bild: Eb

Stade/Bremervörde. Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums wurde der 45 Jahre alte Untersuchungsgefangene am Dienstag, 21. Juli, um 6.05 Uhr bei der morgendlichen Lebend- und Vollzähligkeitskontrolle in seinem Einzelhaftraum aufgefunden. Ein Notarzt stellte dann um 6.29 Uhr den Tod durch Strangulation fest. Nach derzeitigem Erkenntnisstand handelt es sich um einen Suizid. Hinweise auf Fremdverschulden liegen nach Angaben des Ministeriums nicht vor.

Der Mann soll am 29. Juni in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade sechs Menschen erschossen haben. Drei der Opfer waren Beschäftigte der Einrichtung, drei weitere Mitarbeitende des Jugendamts der Region Hannover. Hintergrund der Tat soll ein Streit um das Umgangsrecht für die drei Monate alte Tochter des Beschuldigten gewesen sein. Der 45-Jährige war nach der Tat festgenommen worden und saß seitdem in Untersuchungshaft.

 

Auflagen mehrfach gelockert

Nach Angaben des Justizministeriums fand noch am Tag der Aufnahme in die JVA ein sogenanntes Zugangsgespräch statt. Dabei wird unter anderem geprüft, ob sich ein Gefangener möglicherweise selbst verletzten könnte. In diesem Fall habe eine solche Gefahr vorgelegen. Der 45-Jährige sei deshalb zunächst in eine kameraüberwachte Zelle gekommen und rund um die Uhr beobachtet worden.

Nach einer Woche seien die Maßnahmen erstmals gelockert worden. Der Beschuldigte kam demnach in eine kameraüberwachte Zelle mit Fernseher. Am 9. Juli wurden die Auflagen nach Angaben des Ministeriums auf Grundlage des Berichts einer Psychologin weiter reduziert. Der Mann sei danach nur noch abends und nachts überwacht worden und habe ansonsten am regulären Alltag im Gefängnis teilgenommen.

Am 13. Juli wurden die Auflagen erneut angepasst. Die nächtliche Kameraüberwachung wurde beendet, stattdessen gab es regelmäßig persönliche Kontrollen tagsüber und nachts. Einen Tag vor dem Tod des 45-Jährigen seien die besonderen Maßnahmen auf Anraten der Psychologin komplett eingestellt worden. In einem Protokoll der JVA hieß es demnach, negative Wahrnehmungen hinsichtlich einer Gesundheitsgefahr oder einer Gefahr der Selbstverletzung oder Selbsttötung seien nicht dokumentiert worden.

Die letzte Kontrolle fand nach Angaben des Ministeriums am Montagabend gegen 20 Uhr statt. Am nächsten Morgen wurde der Mann tot aufgefunden. Nach ersten Erkenntnissen gebe es keine Hinweise auf Fehler der JVA oder Psychologin, die internen Untersuchungen seien aber noch nicht abgeschlossen.

Der Tod des Beschuldigten hat auch Folgen für das Strafverfahren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stade wird das verfahren gegen den 45-Jährigen eingestellt. Gegen Tote könne nicht ermittelt werden. Die Ermittlungen gegen die mutmaßliche Fahrerin des Fluchtwagens und die Mutter des gemeinsamen Kindes würde formal weitergeführt werden. Sollte sich herausstellen, dass der Mann alleiniger Täter war und keine Straftaten Dritter vorliegen, würden auch diese Verfahren eingestellt.

 

CDU kritisiert Justizministerium

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, Carina Hermann, fordert nach dem Tod des Beschuldigten lückenlose Aufklärung. Die Gewalttat von Stade habe sechs unschuldige Menschen aus dem Leben gerissen und Familien, Freunde sowie Kolleginnen und Kollegen in tiefe Trauer gestürzt, erklärte Hermann. Dass der Beschuldigte nun tot in seiner Zelle aufgefunden worden sei, nehme den Angehörigen „auch die Möglichkeit, die vollständige strafgerichtliche Aufarbeitung der Tat zu erleben.“

Hermann verweist auf öffentliche Berichte, wonach der Mann bereits nach der Tat erklärt haben soll, dass er sich selbst habe töten wollen und nur wegen fehlender Munition davon abgesehen habe. „Wenn diese Äußerung den zuständigen Stellen bekannt war, ist nicht erklärbar, wie es dennoch zu einem Suizid kommen konnte“, so die CDU-Politikerin. Justizministerin Kathrin Wahlmann müsse nun darlegen, wann welche Hinweise auf eine mögliche Selbstgefährdung vorgelegen hätte, wie diese bewertet worden und welche Schutzmaßnahmen angeordnet und eingehalten worden seien.

 

Haftbefehl in der Türkei

Bereits am Montag, 20. Juli war bekannt geworden, dass gegen den 45-Jährigen ein offener Haftbefehl aus der Türkei vorlag. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dass der Haftbefehl weiterhin ausgeschrieben war, deute darauf hin, dass der Mann in der Türkei bislang keine entsprechende Haftstrafe verbüßt habe. Zuvor hatte es Medienberichte gegeben, wonach der Beschuldigte dort bereits wegen Missbrauch seiner Tochter in Haft gesessen haben soll. Hierfür gibt es aber seitens der Staatsanwaltschaft keine Bestätigung.

Ebenso sei der Grund für den türkischen Haftbefehl nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch unklar und werde geprüft. Die Ermittlungsbehörde teilte zudem mit, dass der mutmaßliche Täter keinen deutschen Aufenthaltstitel hatte. Bekannt war bereits, dass der Mann in Deutschland geboren wurde, aber ausschließlich die türkische Staatsangehörigkeit besaß.


UNTERNEHMEN DER REGION

E-PaperMarktplatzStellenmarktZusteller werdenLeserreiseMagazineNotdienst BremervördeNotdienst OHZReklamationgewinnspielformular