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Osterfeuer sind verboten

Landkreis Rotenburg (eb). Der Landkreis weist zum bevorstehenden Wochenende noch einmal daraufhin, dass Osterfeuer wegen der Corona-Krise verboten sind. Die Gemeinden können Nachholtermine festlegen.
Am Osterwochenende dürfen in diesem Jahr wegen der Corona-Krise keine Osterfeuer stattfinden. Die Gemeinden können - wenn die Kontaktverbote wieder aufgehoben sind - neue Termine festlegen.  Foto: Adobe Stock

Am Osterwochenende dürfen in diesem Jahr wegen der Corona-Krise keine Osterfeuer stattfinden. Die Gemeinden können - wenn die Kontaktverbote wieder aufgehoben sind - neue Termine festlegen. Foto: Adobe Stock

Vielerorts sind bereits Haufen von Brennmaterial für Osterfeuer aufgeschichtet worden. Der Landkreis weist deshalb darauf hin, dass ein Abbrennen in dem sonst üblichen Rahmen aufgrund des Ansammlungsverbotes im Zusammenhang mit der Corona-Krise derzeit nicht mehr gestattet ist - auch nicht ohne Publikum.
Die geplanten Osterfeuer zur Brauchtumspflege können aber verschoben werden und, sobald die aktuellen Beschränkungen nicht mehr greifen, abgebrannt werden. Bei der Lagerung der Haufen sind die bekannten Vorgaben zur Verkehrssicherungspflicht einzuhalten.
 
Gemeinden legen neue Termine fest
 
Eine Anlieferung weiterer Brennmaterialien ist nur zu einem von der Gemeinde festgelegten Termin für das Abbrennen des Brauchtumfeuers gestattet. Pro Gemeinde ist dann ein neuer Termin und ein Ausweichtermin oder ein Wochenende für das Abbrennen des Brauchtumsfeuers festzulegen. Dieser ist von der zuständigen Ordnungsbehörde mit dem Landkreis abzustimmen.
Wird vor Ort gänzlich auf Osterfeuer verzichtet, greifen die Regeln zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen nach der Pflanzenabfallverordnung. So kann beispielsweise der Haufen geschreddert oder auf einem Grünsammelplatz entsorgt werden. Hierbei müssen natürlich die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.


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