Osterfeuer fallen wohl aus
Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer. Zwar ist das Abbrennen von Pflanzenabfällen grundsätzlich verboten, als Brauchtumsfeuer mit geselligem Beisammensein dürfen Osterfeuer jedoch nach Genehmigung durch die Städte oder (Samt-)Gemeinden abgebrannt werden.
2020 wurden die Osterfeuer aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt. Auch in diesem Jahr ist es aus aktueller Sicht unwahrscheinlich, dass diese Veranstaltungen stattfinden können. Deshalb sollte jetzt auch kein Baum- und Strauchschnitt dafür gesammelt werden.
Wer Pflanzenabfälle, wie Baum- und Strauchschnitt, gesammelt hat wird darum gebeten zu prüfen, ob das Material noch verwertet werden kann, womöglich sogar direkt am gleichen Ort. So können die Reste beispielsweise gehäckselt und als Mulchmaterial wiederverwendet werden. Sollte keine Verwertungsmöglichkeit gegeben sein, können Pflanzenabfälle auf den Grünschnittsammelplätzen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Nicht erlaubt ist das Verbringen von Grün- und Gartenabfall, Baum- und Strauchschnitt in der freien Landschaft oder im Wald. Auch das private Abbrennen von Pflanzenabfällen ist nicht zulässig. Wer seinen Abfall derart illegal entsorgt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro.