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Kurzarbeitergeld
Bis zum 30. Juni 2023 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können ebenso unterstützt werden. Weiterhin gilt: Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.
Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt.
Weitere Nachrichten aus Bremervörder Anzeiger
"Jugend forscht“ startet unter dem Motto „Maximale Perspektive“ in die neue Runde. Anmeldungen sind bis zum 30. November möglich.

Dem Wald geht es (weiter) nicht gut
Der neue Waldzustandsbericht zeigt: Die Wälder in Niedersachsen stehen weiter unter Stress. Kronen lichten sich, Schäden bleiben überdurchschnittlich, doch es gibt auch leichte Erholungstendenzen.

Weben wie zu Marthas Zeiten
Am 4. November von 15 bis 16 Uhr können Besucher im Haus im Schluh in Worpswede erleben, wie an über 200 Jahre alten Webstühlen gewebt wird - so, wie es Martha Vogeler vor rund einem Jahrhundert begründet hat.

Wenn Ordnung zur Ödnis wird
Der BUND warnt davor, Blätter mit Laubsaugern oder und -bläsern zu beseitigen - und gibt Tipps für arten- undumweltfreundliche Alternativen.

Die erste Frau im Amt
Die bisherige Superintendentin des Kirchkreises Burgdorf, Sabine Preuschoff, hat zum 1. November ihren Dienst als Regionalbischöfin begonnen.


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