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Kulturförderung im Elbe-Weser-Dreieck

Elbe-Weser (eb). Im Jahr 2023 können voraussichtlich insgesamt ca. 300.000 Euro an Fördermitteln durch den Landschaftsverband Stade vergeben werden.

Seit dem 1. Januar 2005 sind die niedersächsischen Landschaften und Landschaftsverbände, die Region Hannover und die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz zuständig für die regionale Kulturförderung des Landes Niedersachsen. Alle Anträge auf Förderung von Kulturprojekten aus Landesmitteln bis zu einer Antragsgrenze von

10.000 Euro (also bis 9.999,99 Euro) sind an den jeweils zuständigen Landschaftsverband zu richten, im Elbe-Weser-Dreieck also an den Landschaftsverband Stade.

Der Landschaftsverband Stade ist zuständig für die regionale Kulturförderung im Gebiet der Landkreise Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade und Verden. Im Jahr 2023 können für die regionale Förderung von Kulturprojekten voraussichtlich insgesamt ca. 300.000 Euro durch den Landschaftsverband Stade im Elbe-Weser-Dreieck vergeben werden.

Gegenstand dieser vom Landschaftsverband Stade betreuten Kulturförderung des Landes sind regional bedeutende Projekte in den Bereichen Bildende Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung), Kunstschulen, Literatur, Niederdeutsche Sprache, Museen, Musik, Soziokultur, Theater und Theaterpädagogik.

 

Förder-Schwerpunkte

 

Schwerpunkte der Fördertätigkeit im Elbe-Weser-Dreieck sollen u.a. sein:

- Projekte, die Jugendliche an das aktive Musizieren heranführen

- Projekte zur zeitgenössischen Musik und zur Orgelkultur

- innovative Projekte (Ausstellungen) der zeitgenössischen Kunst

- Projekte zur Kunstgeschichte des Elbe-Weser-Dreiecks

- Projekte zur Leseförderung von Kindern und Jugendlichen

- Produktionen des freien professionellen Theaters

- theaterpädagogische Projekte in hoch- und niederdeutscher Sprache

- Schwerpunktbildung, Neukonzeptionierung und Professionalisierung von Museen

- Projekte der außerschulischen kulturellen Jugendbildung

- Projekte zur Qualifizierung des künstlerischen Nachwuchses

- Orts- oder spartenübergreifende Kooperationen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Brauchtumsfeste, Druckkostenzuschüsse für Heimatchroniken, bauliche Maßnahmen sowie Projekte der Denkmalpflege und der Erwachsenenbildung. Förderempfänger können gemeinnützige Vereine und andere privatrechtliche Organisationen sein. Voraussetzung für eine Förderung ist ein schriftlicher Antrag an den Landschaftsverband mit genauer Projektbeschreibung, Festlegung der Ziele des Projektes und detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan. Anträge für die regionale Kulturförderung für das Jahr 2023 sollen möglichst bis zum 30. November 2022 (1. Antragsfrist) beim Landschaftsverband vorliegen. Für regionale Projekte, die in der zweiten Jahreshälfte stattfinden, gibt es eine weitere Antragsfrist für dann noch vorhandene Mittel bis 31. Mai 2023.

 

www.landschaftsverband-stade.de

 


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