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Mareike Kerouche

Keine Altkleidersammlung des DRK

Bremervörde (eb). Der Kreisverband Bremervörde des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) weist nochmals darauf hin, dass die ursprünglich für das kommende Wochenende im Altkreis Bremervörde geplante Altkleider-Straßensammlung entfällt. Bereits an die Haushalte verteilte Tüten mit DRK-Aufdruck könnten die Bürger für die nächstmögliche Kleiderspende an das Rote Kreuz verwenden.

Bild: Mareike Kerouche

„Wir sind beim Einsammeln auf die Unterstützung der Feuerwehren im Altkreis Bremervörde angewiesen. Diese aber rücken angesichts der Corona-Pandemie und zu der gerade jetzt in der Krise erforderlichen Aufrechterhaltung ihrer Infrastruktur ausschließlich zu den von der Leitstelle in Zeven angeforderten Einsätzen aus - was wir einerseits ohne Wenn und Aber verstehen und andererseits selbstverständlich auch respektieren. Das ist ja überhaupt keine Frage“, unterstreicht DRK-Geschäftsführer Rolf Eckhoff, der vor mehr als einer Woche auch die zwei vom Roten Kreuz betriebenen Kleidershops in Bremervörde und Zeven schloss.
Wie Eckhoff weiter ausführt, hätten die Bürger alternativ weiterhin die Möglichkeit, ihr Spendengut in einen der altkreisweit mehr als 50 Sammelcontainer des Roten Kreuzes abzulegen. „Aber das hat Zeit. Das Gebot der Stunde lautet in diesen Tagen und Wochen zu Hause zu bleiben und das Nichtlebensnotwendige sein zu lassen. Das ist jetzt oberste Bürgerpflicht“, so Eckhoff.
Mit den Erlösen, die das DRK entweder durch den Verkauf der Kleiderspenden über die Kleidershops oder aber die Weitergabe an einen Textilverwerter erzielt, finanziert das Rote Kreuz die in der Vereinssatzung festgeschriebene Erledigung gemeinnütziger Zwecke, unter anderem die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ehrenamtlichen, die über die Bereitschaften im Katastrophenschutz tätig sind, deren Dienstunterkünfte sowie in Teilen die Einsatzfahrzeuge.
Laut Eckhoff bilden die Helferinnen und Helfer ein Pool von knapp 100 Personen, deren aktueller Status „Voralarm“ lautet und die bei Bedarf für die Betreuung und Versorgung von sich in Quarantäne befindlichen Corona-Patienten mit Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfes zur Verfügung stünden, sofern sie in ihrer hauptberuflichen Tätigkeit abkömmlich sind.


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