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IHK bewertet Aufhebung der Veranstaltungsbeschränkung positiv

Landkreis (ihk). Neue Corona-Verordnung stimmt IHK im Hinblick auf die Veranstaltungsbranche zuversichtlich.

Eine deutliche Erleichterung ging durch die IHK Stade beim Blick in die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen und die dort gefassten Regelungen für Großveranstaltungen, Feste und Märkte. „Auch wenn die Verordnung ein wirklich dickes Brett ist, was Inhalt und Verständlichkeit angeht, so sind wir durchaus erfreut über die für Schausteller und Veranstalter endlich wiedereröffneten Perspektiven“, sagt Holger Bartsch, Hauptgeschäftsführer der IHK Stade. Denn nach Auskunft der IHK ist vor allem diese Branche, zu der auch Dienstleister wie Bühnen- und Tontechniker, Zeltverleiher, Caterer oder Messebauer zählen, bis zuletzt besonders hart von den coronabedingten Einschränkungen betroffen gewesen. Bereits seit März waren Straßen-, Stadt-, Dorffeste oder Herbstmärkte mit mehr als 1.000 Besucher*innen unzulässig. Diese Regelung ist nun hinfällig. „Gerade in unserem ländlich geprägten Elbe-Weser-Raum sind solche Feste für die Vitalität der Innenstädte und Ortskerne sowie für das Marketing der Kommunen und der dort ansässigen Unternehmen wichtig. Nicht zuletzt, um auch verkaufsoffene Sonntage, die an Veranstaltungen gekoppelt sein sollten, gesetzeskonform durchführen zu können“, erläutert Kathrin Wiellowicz, Handelsreferentin der IHK Stade.
Ein weiterer positiver Aspekt der neuen Verordnung sei der Wegfall des bisherigen Veranstaltungsverbots. Damit habe man nun auch eine rechtliche Grundlage für die Planung von Winter- und Weihnachtsmärkten in der Region. Diese seien jedoch nur dann möglich, wenn der Veranstalter den Markt bei der zuständigen Behörde offiziell genehmigen lässt und ein detailliertes Hygienekonzept vorlegt. In diesem Punkt sei die Branche im Elbe-Weser-Raum bereits vorausahnend sehr kreativ gewesen, erklärt Wiellowicz: „Von Konzepten zur Ausdehnung der Fläche, um Besucherströme zu entzerren, über digitale oder analoge Leitsysteme, um Begegnungen zu reduzieren, bis hin zu einem Mehr an Ordnungspersonal und freundlichen Durchsagen, um an die Abstände und Mund-Nasen-Bedeckungen zu erinnern - zu diesen Details haben sich unsere Veranstalter schon frühzeitig Gedanken gemacht. Nun haben sie die Möglichkeit, die Ideen in die Praxis umzusetzen“.
Trotz Freude über die neuen Perspektiven für die Wirtschaft mahnt die IHK aber auch zur Sensibilität und vor allem zum Einhalten der Regeln auf den jeweiligen Märkten durch die Besucher*innen. „Der größte Teil unserer Unternehmen geht sehr verantwortungsvoll mit der Situation und der Planung von Märkten und Veranstaltungen um“, sagt Holger Bartsch. „Und das nicht nur, um Umsätze wieder gut zu machen, sondern auch, weil die ordnungsgemäße Durchführung eines Herbst-, Winter- oder Weihnachtsmarktes oftmals maßgeblich für die Zulassung im nächsten Jahr ist. Der Kunde sollte bei seinem Besuch also nicht zuletzt aus Solidarität zu den Mühen der Veranstalter, aber natürlich in erster Linie zum Schutz der eigenen Gesundheit ebenso verantwortungsbewusst agieren und die Hygiene- und Abstandsvorgaben als das sehen, was sie sind: nämlich eine Soll- und keine Kann-Vorschrift“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer.
In Deutschland wurden allein im Jahr 2018 von Schausteller*innen auf Volksfestplätzen Umsätze in Höhe von 4,75 Milliarden Euro und auf Weihnachtsmärkten in Höhe von 2,88 Milliarden Euro erzielt und hiermit die Existenz von rund 5.300 Schaustellerunternehmen mit ihren 31.800 Beschäftigten gesichert. Die wirtschaftliche Bedeutung ist nach Einschätzung der IHK Stade umso höher, wenn die Geschäfte von Markthändlern, des örtlichen Einzelhandels und der Gastronomie mitberücksichtigt werden, die zugleich von der Durchführung von Festveranstaltungen profitieren können.


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