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"Gnarrenburger nicht ausgrenzen"

Gnarrenburg (eb). In Bezug auf den Corona-Ausbruch in der Gemeinde Gnarrenburg weist der Landkreis Rotenburg darauf hin, dass es sich nicht um einen Lockdown handelt.

Der Landkreis hat am 8. Oktober ausschließlich für das Gebiet der Einheitsgemeinde Gnarrenburg eine Allgemeinverfügung erlassen, heißt es in einer Pressemitteilung. Darin würden Maßnahmen festgelegt, um eine weitere Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Hierbei handele es sich im Wesentlichen um die Einschränkung von Zusammenkünften im privaten Bereich, sowie die Anzahl der Personen bei bestimmten Feiern (der ANZEIGER berichtete). Durch die Allgemeinverfügung seien keine Maßnahmen gedeckt, die Gnarrenburger Bürger*innen in anderen Bereichen ausgrenzen.
Es handele sich, wie in manchen Medien berichtet, nicht um einen Lockdown, die Gemeinde sei kein Risikogebiet und es gebe auch keine Reisebeschränkungen für die Bürger*innen der Gemeinde. Auch gelten die Beschränkungen nur innerhalb des Gemeindegebietes. Wer in Gnarrenburg wohne und außerhalb dieses Gebiets beispielsweise arbeite, zur Schule gehe, ehrenamtlich engagiert sei oder auch einkaufen fahre, könne dies unter der Einhaltung der AHA-Regeln, die grundsätzlich alle befolgen sollen, auch machen.
„Die Allgemeinverfügung wurde erlassen, um die Personenzahl bei privaten Treffen und beim Mannschaftssport zu regulieren. Dies dient dazu, unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips, Ruhe in das Cluster zu bekommen. Dem Landkreis sind in den letzten Tagen aus verschiedensten Bereichen Berichte über Ausgrenzungen von Gnarrenburger Gemeindemitgliedern zugetragen worden, die mit der Allgemeinverfügung begründet sind. Diese sind aber nicht durch die Verfügung gedeckt“, stellt Landrat Luttmann klar.
„Der Landkreis, die Gemeinde und alle Bürger*innen Gnarrenburgs arbeiten gemeinsam daran, die Ausbreitung des Clusters einzudämmen. Alle Bewohner*innen des Landkreises sollten sie dabei unterstützen und nicht ausgrenzen.“
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann unter www.lk-row.de/vorschriftencorona abgerufen werden.


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