Getötete Hühner entsorgt
Landkreis Rotenburg/Hesedorf (eb). Kürzlich erhielt der Landkreis den Hinweis, dass im Wald in Hesedorf bei Bremervörde eine große blaue Plastiktüte mit toten Hühnern gefunden wurde. Das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund stellt eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz dar, ebenso verstößt die Entsorgung im Wald gegen die Vorschriften des Tierkörperbeseitigungsrechts. Deshalb bittet der Landkreis nun um sachdienliche Hinweise. Die Hühner wurden mit Unterstützung des Bauhofs der Stadt Bremervörde nach dem Fund dem Veterinäramt des Landkreises übergeben. Bei den Tieren handelt es sich vermutlich um die Rasse Australorps. Die nähere Untersuchung der Tiere ergab, dass von den 18 Tieren 15 durch Abtrennen des Kopfes getötet waren und bei drei Tieren keine Hinweise über die Todesursache zu erkennen war. Die stichprobenartige pathologische Untersuchung der Hühner erbrachte keinen Hinweis auf eine bestimmte Erkrankung. Zur Sicherheit wurden von allen Tieren Tupferproben zur Untersuchung auf Geflügelpest (aviäre Influenza) genommen. Nunmehr liegt das Ergebnis vor, aviäre Influenza wurde nicht nachgewiesen. In diesem Fall stellt sich die Frage, warum tötet der Tierhalter/Tierhalterin 18 Hühner und entsorgt diese im Wald? Das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund stellt eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz dar, ebenso verstößt die Entsorgung im Wald gegen die Vorschriften des Tierkörperbeseitigungsrechts. Sachdienliche Hinweise über die Herkunft der Tiere beziehungsweise über das Geschehen insgesamt bittet das Veterinäramt unter der Telefonnummer 04261/983-2358 oder per E-Mail an veterinaeramt.row@lk-row.de zu melden.