Genehmigungsverfahren - Regionales Raumordnungsprogramm
Landkreis (eb). Dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL Lüneburg) liegt seit dem 25. Juli 2019 der Antrag des Landkreises zur Genehmigung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2019 vor.
Nach dem Niedersächsischen Raumordnungsgesetz hat das ArL Lüneburg drei Monate Zeit, die Planunterlagen zu prüfen und über den Antrag zu entscheiden.
Das ArL teilte dem Landkreis am 1. Oktober 2019 mit, dass in weiten Teilen Genehmigungsfähigkeit besteht. Bei einigen Punkten besteht nach Auffassung des ArL Lüneburg jedoch noch Ergänzungs- und Korrekturbedarf. Dies betrifft die Abgrenzung einiger Vorranggebiete für Windenergie und die Datenaktualität einiger Kriterien zur Windenergie (Wohnhäuser, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete). Auch die Abwägung zur Rotenburger Rinne sowie die Regelungen zum Bedarf an Bauschuttdeponien werden kritisiert.
Das ArL Lüneburg hat angeregt, das Genehmigungsverfahren bis auf weiteres ruhend zu stellen und die Prüfungsfrist bis zum 24. April 2020 zu verlängern. Der Landrat hat diesem Vorgehen zugestimmt. Vorgesehen ist nun, die strittigen Punkte am 25. November 2019 mit der Landesbeauftragten Monika Scherf, der Leiterin des ArL Lüneburg, zu besprechen. Anschließend soll in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Planung am 28. November 2019 über das weitere Vorgehen beraten werden.