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Fortbildung im Handwerk

Landkreis (eb). Wer sich nach den Sommerferien zum Handwerksmeister, Servicetechniker oder Betriebswirt fortbilden will, kann ab August von mehr finanzieller Unterstützung profitieren.
 
Für Fortbildungen im Handwerk gibt es ab August durch die Reform des Aufstiegs-BAföGs mehr Geld. 
 Foto: fotolia.com - ehrenberg-bilder)

Für Fortbildungen im Handwerk gibt es ab August durch die Reform des Aufstiegs-BAföGs mehr Geld. Foto: fotolia.com - ehrenberg-bilder)

Landkreis (eb). Wer sich nach den Sommerferien zum Handwerksmeister, Servicetechniker oder Betriebswirt fortbilden will, kann ab August von mehr finanzieller Unterstützung profitieren. „Mit der Reform des Aufstiegs-BAföGs werden die Bedingungen des beruflichen Aufstiegs deutlich verbessert“, sagt Eckhard Sudmeyer, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. „Da wir davon ausgehen, dass wir unseren Lehrgangsbetrieb im August mit den notwendigen Schutzmaßnahmen wie geplant durchführen können, ist daher jetzt ein guter Zeitpunkt, über eine Fortbildung in der zweiten Jahreshälfte nachzudenken.“, so Sudmeyer. Von der Reform des Aufstiegs-BAföGs (AFBG) profitieren vor allem Familien, Alleinerziehende und Existenzgründer. So wird zum Beispiel der Unterhaltsbeitrag in Vollzeitlehrgängen zukünftig komplett als Zuschuss gezahlt, sodass nach Ende der Maßnahme nichts zurückgezahlt werden muss. Existenzgründern wird das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen. So soll vermieden werden, dass bei Betriebsgründung oder -übernahme wichtige Investitionen aufgrund der Darlehensschulden unterbleiben. Als besonders erfreulich wertet Sudmeyer, dass über das neue AFBG bis zu drei Fortbildungsabschlüsse förderbar sind. Das ermögliche, die Karriereleiter vom Berufsspezialisten bis hin zum Master Professional schrittweise zu erklimmen. „Dieser Ausbau der Förderung stellt einen wichtigen Schritt hin zur Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung dar“, sagt Sudmeyer. Mit dem AFBG unterstützen Bund und Länder Teilnehmende einer beruflichen Aufstiegsfortbildung jeden Alters finanziell. Sie erhalten unabhängig von ihrem Einkommen einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. In Niedersachsen können Meister nach erfolgreicher Prüfung außerdem von der Meisterprämie in Höhe von 4.000 Euro profitieren. Infos zum Fort- und Weiterbildungsprogramm der Handwerkskammer gibt es unter www.hwk-bls.de/seminare.


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