Feiern auf Straßen
Für die organisierenden Vereine stellt sich dabei die Frage, ob sie für diese Nutzung eine Erlaubnis des Landkreises benötigen oder nicht. Zwei neue Merkblätter geben Antworten auf diese Fragen und erleichtern die Planung.
Im vergangenen Jahr gab es bei vielen Vereinen Irritationen darüber, ob zum Beispiel Umzüge im Rahmen des Schützenfestes genehmigt werden müssen oder nicht. In der Folge wurden viele Anträge gestellt, die teilweise gar nicht nötig waren. Der Landkreis hat nun kreisweit eine einheitliche Vorgehensweise abgestimmt und zwei Merkblätter mit Hinweisen erstellt, das „Merkblatt über Brauchtumsveranstaltungen“ und das „Merkblatt über den Einsatz von Zugmaschinen und Anhängern bei Brauchtumsveranstaltungen“.
Darin ist zum Beispiel festgelegt, dass für „kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen“ wie Schützenfeste, Erntefeste und Laternenumzüge grundsätzlich keine Erlaubnis des Landkreises benötigt wird.
Andere Veranstaltungen müssen dagegen angemeldet und genehmigt werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn auf einer vielbefahrenen Bundesstraße marschiert werden soll, wenn zum Jubiläum über 300 teilnehmende Personen erwartet werden oder zehn Erntewagen den Festumzug schmücken.
Die Merkblätter, Anträge und weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landreises unter www.lk-row.de/erlaubnisveranstaltungen oder unter Dienstleistungen „Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis“ zu finden.