Elektrisches Hundehalsband - Kauf möglich, Anwendung verboten
Elektrische Hundehalsbänder verstoßen gegen das Tierschutzgesetz, weil den Hunden beim Einsatz Schmerzen zugefügt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht konkretisierte in einem Urteil vom Februar 2006 (BVerwG 3 C 14.05) die Rechtslage. Das Gericht begründete das generelle Verbot solcher Halsbänder damit, dass es nicht auf eine konkrete Verwendung im Einzelfall ankomme, sondern darauf, dass die Geräte baubedingt in der Lage seien, Tieren nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Das Verbot umfasst auch moderne Telereizgeräte im Niederstrombereich mit einer Stromstärke unter 100 mA.
Ebenso von dem Verbot umfasst werden Anti-Bell-Halsbänder und der sogenannte „unsichtbare Zaun“. Bei dem letzten Beispiel wird der einzugrenzende Bereich, zum Beispiel das eigene Grundstück, mit einem im Erdreich befindlichen Kabel versehen und der Hund trägt ein Elektrohalsband. Dieses löst je nach Nähe des Hundes zu dem Kabel einen Stromstoß aus. Dadurch soll verhindert werden, dass der Hund das Grundstück verlässt.
Das Veterinäramt des Landkreises weist noch einmal auf das Verbot von elektrischen Hundehalsbändern hin und empfiehlt bei unerwünschtem Verhalten des Hundes den Besuch einer qualifizierten Hundeschule.
Laut § 3 Nr. 11 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.