

Landkreis. Weniger Formulare, weniger Berichte, weniger Nachweise: Die niedersächsische Landesregierung will 272 bürokratische Pflichten streichen oder vereinfachen. Doch was kommt davon in den Kreisverwaltungen und Unternehmen der Region an? Die Antworten auf eine Anfrage des Anzeigers zeigen: Die Erwartungen bleiben gedämpft.
Weniger Berichte, mehr Eigenverantwortung
„Wir begrüßen die erste Streichliste ausdrücklich als wichtigen und überfälligen Schritt“, sagt Marco Prietz, Landrat des Landkreises Rotenburg (Wümme) und Präsident des Niedersächsischen Landkreistages. Sein Lob gilt dem Ansatz: Künftig soll der Fortbestand einer Pflicht begründet werden müssen. „Die Umkehr der Beweislast – wer eine Pflicht behalten will, muss sie begründen – und die Einbeziehung der Kommunen sind richtig und modern“, erklärt Prietz.
Als Beispiel nennt er den geplanten Wegfall der allgemeinen gesetzlichen Berichtspflicht der Landräte. „Wann etwas an das Land weiterzugeben ist, können wir vor Ort am besten selbst beurteilen – das stärkt die kommunale Eigenverantwortung.“ Auch einzelne Dokumentationspflichten im Haushalts- und Personalbereich sollen vereinfacht werden.
Wie viel Zeit oder Personal sich tatsächlich einsparen lässt, könne der Landkreis derzeit nicht seriös beziffern, sagt Prietz. Aufwand und Häufigkeit unterschieden sich stark. Wirkliche Einsparungen erwarte er erst, wenn vereinfachte Verfahren mit Digitalisierung und pauschalen Regelungen verbunden würden.
Auch der Landkreis Osterholz begrüßt grundsätzlich den Abbau von Berichts-, Dokumentations- und Nachweispflichten. Weniger mehrfache Datenerhebungen und einfachere Nachweise könnten Beschäftigte entlasten und Personalressourcen freisetzen, teilt die Kreisverwaltung mit. Auch Osterholz kann bislang keine Einsparungen in Arbeitsstunden oder Bearbeitungszeiten beziffern. Entscheidend sei, dass die Erleichterungen im Verwaltungsalltag spürbar würden.
Große Belastungen bleiben bestehen
Bei aller Zustimmung hält Prietz die Liste für unzureichend. Von rund 3.000 erfassten Pflichten werden erst 272 angegangen. Viele betreffen Landesverwaltung, Schulen oder Polizei und wirken nur indirekt auf die Kreise. „Für die Kreisverwaltungen ist das ein guter Anfang, aber noch kein Durchbruch zur spürbaren Entlastung“, sagt Prietz. Rund 700 der erfassten Pflichten beruhen aber auf Bundes- oder EU-Recht und können vom Land nicht eigenständig abgeschafft werden.
Was den Verwaltungen besonders viel Arbeit bereitet, stehe weiterhin aus: aufwendige Förderanträge und Verwendungsnachweise mit zahlreichen Einzelnachweisen, das detaillierte Vergaberecht sowie Statistik- und Berichtspflichten in der Sozial- und Jugendhilfe und im Gesundheitswesen. Auch Genehmigungsverfahren, Bauleitplanung und Denkmalschutz verursachten Dokumentationsaufwand, dem häufig kein entsprechender Mehrwert gegenüberstehe.
Dabei lägen längst Vorschläge auf dem Tisch. Die kommunalen Spitzenverbände hätten im Mai 2025 mehr als 80 „Kommunale Impulse“ für den Bürokratieabbau vorgelegt. Prietz fordert ihre zügige Umsetzung: höhere Wertgrenzen und weniger Detailvorgaben bei Vergaben, ein Kommunalfördergesetz mit Pauschalen statt aufwendiger Einzelabrechnungen sowie weniger Statistik- und Berichtspflichten. Zudem fordert er ein Moratorium für neue Bürokratie und das Once-Only-Prinzip: Daten sollen Behörden nur einmal übermittelt werden müssen.
Der Landkreis Osterholz sieht ebenfalls dringenden Handlungsbedarf bei doppelten Datenerfassungen, komplizierten Förderverfahren und unterschiedlichen Vorgaben verschiedener Behörden. Zugleich mahnt er zur Differenzierung: Dokumentationen und Nachweise dienten teils der Rechtssicherheit, Transparenz, Qualitätssicherung oder Kontrolle öffentlicher Gelder. Nicht möglichst viele Vorschriften müssten wegfallen, sondern diejenigen, deren Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zu ihrem Zweck stehe.
Prietz mahnt zugleich, Sicherheitsstandards zu wahren. Vor allem aber erinnert er daran, dass bislang noch gar keine Gesetze geändert wurden. „Schlussendlich hat das Kabinett bisher aber nur eine Liste beschlossen und eine Pressemitteilung herausgegeben. Die gesetzlichen Änderungen sind noch gar nicht bekannt und müssen erst durch den Landtag gebracht werden.“
Wirtschaft sieht kaum direkte Entlastung
Für Unternehmen fällt die Bilanz noch zurückhaltender aus. Die IHK Niedersachsen, die ihre Antwort mit der IHK Elbe-Weser abgestimmt hat, stellt fest, dass die 272 Maßnahmen überwiegend interne Verwaltungsabläufe betreffen. Firmen profitierten allenfalls mittelbar von effizienteren Behörden. „Doch Berichts- und Dokumentationspflichten, die Unternehmen unmittelbar betreffen und entlasten, sind in der ersten Streichliste so gut wie nicht erkennbar“, heißt es in der Stellungnahme.
Die Kammern nennen konkrete Ansatzpunkte. Kleine und mittlere Unternehmen müssen bei bestimmten EU-Förderanträgen ihre Unternehmensgröße kostenpflichtig durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigen lassen. Hier sollte eine Selbstauskunft genügen. Auch bei Zwischenberichten für EU-Förderprojekte verlangt die IHK Erleichterungen. Auch bei umweltbezogenen Meldungen, Lebensmittelkontrollen und mehrfach abgefragten Daten wünschen sich die Kammern einfachere Verfahren. So müssen Daten zur Wasserversorgung teils verschiedenen Statistikbehörden gemeldet werden, obwohl sie anderen staatlichen Stellen bereits vorliegen. Nach einer ifo-Befragung aus dem Jahr 2024 veranschlagten Unternehmen durchschnittlich 22 Prozent der Arbeitszeit ihrer Angestellten für bürokratische Aufgaben. Allerdings beruhen rund 700 der erfassten Pflichten auf Bundes- oder EU-Recht und können vom Land nicht eigenständig abgeschafft werden.
Wie praxisfern manche Vorschriften wirken, illustriert die IHK mit Fällen aus dem Elbe-Weser-Raum. Ein Unternehmen sollte beim Hallenbau eine Feuerwehrzufahrt an einer Stelle vorsehen, die nach Darstellung der Kammer selbst die örtliche Feuerwehr nicht sinnvoll fand. Ein Transportunternehmen markierte Parkplätze auf seinem Gelände mit weißer Farbe – und wurde von der Baubehörde beanstandet, weil dafür ein Bauantrag erforderlich gewesen wäre. Die Farbe musste wieder entfernt werden.
Für Landkreise und Unternehmen bleibt damit dieselbe Frage offen: Ob die angekündigte Streichliste wirklich Arbeit erspart – oder zunächst vor allem die Zahl der Vorschriften auf dem Papier schrumpft




