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Ehrenamtliche testen Bürger:innen

Bremervörde (eb). Die Bereitschaften des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) im Altkreis Bremervörde rufen DRK-Mitglieder (und selbstredend auch Nichtmitglieder) zum Besuch ihrer aktuell drei Corona-Testzentren auf.
 
Auch DRK-Ehrenamtliche führen an den Standorten Bremervörde, Zeven und Tarmstedt jetzt sogenannte Corona-Schnelltest durch  Foto: St. Jeschke/DRK

Auch DRK-Ehrenamtliche führen an den Standorten Bremervörde, Zeven und Tarmstedt jetzt sogenannte Corona-Schnelltest durch Foto: St. Jeschke/DRK

Die ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte stehen an den Standorten Bremervörde (Solferino-Haus, Gutenbergstraße 2), Zeven (DRK-Haus, Godenstedter Straße 59) und Tarmstedt (DRK-Haus, Bahnhofstraße 8a, Drive-In-Verfahren) ab dem 26. April zum kostenlosen Bürgertest bereit.
Getestet wird werktags ab dem späten Nachmittag (voraussichtlich ab 17 bis 20 Uhr) und am Wochenende von vormittags bis in die Nachmittagsstunden (voraussichtlich von 10 bis 16 Uhr) - je nach Nachfrage (und in Bremervörde mittwochs anstelle vom DRK durchgeführt durch die örtliche DLRG-Ortsgruppe).
Der kostenlose Bürgertest ist einmal pro Woche pro Person möglich. Das DRK weist darauf hin, dass der Antigen-Schnelltest (Abstrich aus dem vorderen Rachen- oder Nasenbereich) eine Online-Terminbuchung erfordert. Diese ist über die Startseite der Homepage des DRK-Kreisverbandes Bremervörde (www.drk-bremervoerde.de) möglich. Der Termin werde per E-Mail bestätigt und das Testergebnis an diese Adresse versandt (verschlüsselt). Ein Warten auf das Testergebnis vor Ort sei somit nicht erforderlich.
Personen, die sich für einen Test haben registrieren lassen, den gebuchten Termin anschließend jedoch nicht wahrnehmen können, werden vom DRK eindringlich gebeten, diesen rechtzeitig zu stornieren, um ihn für andere Bürger wieder freizugeben.
Das DRK weist abschließend darauf hin, dass es sich bei Covid-19 um eine meldepflichtige Krankheit handele, sodass positive Testergebnisse dem Gesundheitsamt übermittelt werden müssten.
Von Besuchern zum Test mitzubringen beziehungsweise zu beachten: Lichtbildausweis (und nach Möglichkeit die ausgedruckte und unterschriebene Einverständniserklärung, die über einen Link in der Bestätigungsmail abrufbar ist), die Hygienevorschriften sowie die bekannten Verhaltensregeln, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.


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