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Digitaler Impfausweis

Landkreis Rotenburg (eb). Das Impfzentrum in Zeven kann ab sofort ein digitales COVID-19- Impfzertifikat ausstellen - allerdings nicht rückwirkend.

Der digitale Impfausweis wird direkt nach der Impfung generiert und den Geimpften über einen Barcode zur Verfügung gestellt. Diesen kann man entweder direkt vor Ort abscannen oder auf einem Papierausdruck mitnehmen und ihn zu einem späteren Zeitpunkt einscannen. Wer vor dem 16. Juni im Impfzentrum geimpft wurde, kann zu einer Apotheke gehen, die diese Leistung anbietet. In Kürze bieten auch das Impfportal des Landes oder die niedergelassenen Ärzt:innen diesen Service an.
Der digitale Impfnachweis wird nur auf Wunsch des Impflings ausgestellt. Um im Impfzentrum einen solchen Nachweis auszustellen, erhält der Impfling eine Datenschutzerklärung und muss eine Erklärung zur Einwilligung unterschreiben. Damit vor Ort keine zusätzliche Wartezeit entsteht bittet das Impfzentrum darum, die Einwilligung vorab auszudrucken, auszufüllen und unterschrieben mitzubringen. Die Datenschutzerklärung muss nicht ausgedruckt, ausgefüllt oder mitgebracht werden. Diese dient lediglich der Information vorab. Beide Dokumente finden sich auf der Seite www.lk-row.de/impfzentrum unter dem Reiter „Digitaler Impfpass“.
Weitere Informationen zum digitalen Impfausweis finden unter www.lk-row.de/impfzentrum.


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