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Arbeitslosmeldung

Niedersachsen (eb). Mit Beginn des Jahres 2022 können sich Kund:innen mit ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion arbeitslos melden.

Sich online arbeitsuchend melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und online einen Beratungstermin vereinbaren: Diese eService-Angebote der Bundesagentur für Arbeit werden ab dem 1. Januar 2022 um ein weiteres digitales Angebot ergänzt, das einen durchgängigen Online-Prozess ermöglicht.
Mit der elektronischen Arbeitslosmeldung können sich Kund:innen zu Beginn des neuen Jahres im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden. Ab dem 1. Januar 2022 ist die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.
Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).
Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen.
Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen unter:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden
https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie/
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/das-brauchen-sie/das-brauchen-sie-node.html


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