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Anwälte beraten

Die Kanzlei für Arbeitsrecht von Carola Grote bietet Gespräche bei Kündigungen im Job an.

Viele Arbeitnehmer:innen wissen, dass sie im Fall einer Kündigung ihres Jobs innerhalb von drei Wochen ab Erhalt eine Klage zum Arbeitsgericht erheben müssen, wenn sie damit nicht einverstanden sind. Wer diese Frist ausreizt, verschenkt eventuell wertvolle Verhandlungschancen. Es besteht nämlich die Möglichkeit, eine Kündigung zurückzuweisen, beispielsweise weil sie von jemandem unterzeichnet wurde, der/die zur Kündigung gar nicht befugt ist. Oder die Person ist zwar befugt, das ist aber nicht bekannt gemacht und eine Vollmacht wird der Kündigung nicht beigefügt. Oder die Vollmacht liegt bei, ist aber nur eine Kopie. Das Recht zur Zurückweisung ist „unverzüglich“ auszuüben. Das bedeutet eine Zeit zwischen drei und sieben Tagen. Auf das Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte werden daher schon im ersten Telefonat viele Fragen stellen zu den Umständen des Erhalts der Kündigung, dem Ausstelldatum und wie das Dokument aussieht. Wer als Arbeitnehmer:in für sich alle Chancen wahren möchte, sollte also sofort nach Erhalt einer Kündigung einen arbeitsrechtlich spezialisierten Anwalt anrufen. Auf das Arbeitsrecht in der Region hat sich Carola Grote aus Heeslingen spezialisiert. Sie steht bei allen Fragen unter 04281/958111 0der carola-grote.de zur Verfügung.


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