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Achtung Vogelgrippe

Landkreis Rotenburg (eb). Das Veterinäramt des Landkreises warnt vor Einschleppung der Vogelgrippe und ruft alle Geflügelhalter*innen dazu auf, ihre Tiere bereits jetzt freiwillig aufzustallen.
Foto: Adobe Stock/penofoto.de

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Bild: P.Nowack;peno

Bei zahlreichen toten Wildvögeln und in einer Geflügelhaltung nördlich der Elbe sowie bei einer Wildente im Landkreis Cuxhaven ist das für Geflügel hochansteckende Vogelgrippe-Virus nachgewiesen worden. Deshalb ruft das Veterinäramt des Landkreises alle Geflügelhalter dazu auf, ihre Tiere bereits jetzt freiwillig aufzustallen. Die Gefahr, dass die Vogelgrippe auch im Landkreis ausbreche, sei durch den momentanen Vogelzug hoch.
 
Anzeigepflichtige Krankheit
 
Aviäre Influenza, umgangssprachlich auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt, ist eine durch Viren ausgelöste anzeigepflichtige Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) schätzt in seiner aktuellen Bewertung das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen als hoch ein.
Das Veterinäramt empfiehlt Geflügelhalter*innen daher bereits jetzt, ihre Tiere freiwillig aufzustallen, weil damit die Übertragung des Geflügelpestvirus von Wildvögeln auf Hausgeflügelbestände wirksam verhindert werden könne.
 
Schutz vor Wildvögeln
 
Eine Aufstallung könne z. B. in geschlossenen Ställen erfolgen. Sofern nicht möglich, könne ein Schutz auch durch eine dichte Abdeckung des Auslaufs z. B. mittels überstehendem Dach oder einer Plane sowie einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung erfolgen. Zur Tränke dürfe kein Oberflächenwasser genutzt werden, Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände müsse für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden und die Fütterung dürfe nur an Stellen erfolgen, die für Wildvögel nicht zugänglich seien.
Das Veterinäramt beobachtet die Entwicklung kontinuierlich. Sollte sich die Seuchensituation weiter verschärfen, könne dies eine allgemeine Ausstallungspflicht des Geflügels im Landkreis zur Folge haben.
 
Auffällige Tierverluste melden
 
Auffällige Tierverluste sind dem Veterinäramt Rotenburg unter der Telefonnummer 04261/983-2366 bzw. -2358 oder per E-Mail an veterinaeramt.row@lk-row.de zu melden.
Weitere Informationen über die Vogelgrippe, auch Handlungsempfehlungen für Kleinhaltungen, sind unter www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest zu finden.
Unabhängig von der Geflügelpest müssen auch kleine Hobbyhalter Ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt und der niedersächsischen Tierseuchenkasse registrieren lassen.
 
Webseminar zur Aufstallungspflicht
 
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet zum Thema „Aufstallungspflicht in kleinen Geflügelhaltungen - Was kommt auf mich zu?“ ein Webseminar am Montag, 23. November, von 17.30 bis 19 Uhr an. Nähere Informationen: www.lwk-niedersachsen.de. Stichwort: Webseminar Aufstallungspflicht.


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