
Viols Einsatz: Der Kollektivismusder Freiheitskämpfer
Kolumne, die auf einen Punkt kommt. Diesmal: Katharina Reiches Respekt vor China und das Schweigen bürgerlicher Haltungsjournalisten.
Das Betreten von Gebäuden der Landkreisverwaltung ist dann nur noch nach Vorlage eines Impfnachweises, eines Nachweises der Genesung oder eines aktuellen Corona-Tests möglich. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss von einer offiziellen Teststelle vorgenommen worden sein. Die Empfangsbereiche der Kreishäuser sind angehalten, die Besucher:innen zu kontrollieren. Besucher:innen der Außenstellen sowie der Standorte ohne Empfangsbereiche müssen die entsprechenden Nachweise vor Ort vorlegen. An den Eingangsbereichen der Kreishäuser und Außenstellen werden Hinweisplakate ausgehängt.



