100 Millionen Euro für Bildungseinrichtungen
Niedersachsen (eb). Noch bis zum 28. März können Kinder- und Jugendbildungseinrichtungen Unterstützung beantragen.
Mit dem Sonderprogramm des Bundes für „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021“ können Schullandheime, Jugendbildungsstätten, Familienferienstätten und weitere Einrichtungen für das erste Halbjahr 2021 Zuschüssen bei Liquiditätsengpässen beantragen. Darauf weist der SPD-Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil hin. Insgesamt stehen 100 Millionen Euro für das Sonderprogramm zur Verfügung.
Noch bis zum 28. März können die gemeinnützigen Einrichtungen die niedrigschwellige und umfassende Unterstützung beantragen, wenn sie durch die pandemiebedingten Einschränkungen Umsatzeinbußen verzeichnen. Der Zuschuss liegt bei höchstens 90 Prozent der berechneten Liquiditätsengpässe und muss nicht zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen zu dem Sonderprogramm und das Antragsformular sind unter www.bmfsfj.de/sonderprogramm zu finden.