
Bremervörde
Einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ab dem 16. März
16.03.2022
Danach dürfen Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen ab sofort nur noch tätig sein, wenn sie gegen COVID-19 vollständig geimpft oder aber genesen sind – oder wenn sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.