Kriminalität im Wandel

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Die Organisierte Kriminalität stellt Niedersachsen Sicherheitsbehörden vor erhebliche Herausforderungen. Das macht das jüngste Lagebild des Innenministeriums deutlich.

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Niedersachsen (red). Organisierte Kriminalität stellt Niedersachsens Sicherheitsbehörden weiterhin vor erhebliche Herausforderungen. Womit die Ermittler es im letzten Jahr konkret zu tun hatten, geht aus dem jüngsten Lagebild des Innenministeriums hervor.

Insgesamt 65 Ermittlungsverfahren wegen Organisierter Kriminalität (OK) haben die Sicherheitsbehörden im vergangenen Jahr im Auftrag niedersächsischer Staatsanwaltschaften bearbeitet. Das geht aus dem Lagebild „Organisierte Kriminalität in Niedersachsen 2025“ hervor, das Innenministerin Daniela Behrens und Justizministerin Kathrin Wahlmann am Montag vorgestellt haben. In 48 Fällen ermittelte die niedersächsische Polizei, weitere 17 Verfahren entfielen auf Zoll, Bundespolizei und Bundeskriminalamt. Im Mittelpunkt stand erneut der internationale Drogenhandel. Von den 65 Verfahren betrafen 23 den Rauschgifthandel und -schmuggel. Insgesamt wurden gegen 635 Tatverdächtige aus 41 Staaten ermittelt. Mit 36,38 Prozent stellten deutsche Staatsangehörige die größte Gruppe dar.

Der hochgerechnete Gesamtschaden belief sich auf 48,5 Millionen Euro und lag damit über dem Vorjahreswert, allerdings deutlich unter dem Niveau der Jahre bis 2023. Die geschätzten kriminellen Erträge betrugen 27,72 Millionen Euro. Davon konnten die Sicherheitsbehörden rund fünf Millionen Euro abschöpfen.

 

Drogenhandel bleibt Schwerpunkt

Die Bekämpfung internationaler Drogennetzwerke bleibt die wichtigste Aufgabe der Ermittler. Kriminelle Gruppen nutzen insbesondere Seewege sowie das Internet und das Darknet für ihre Geschäfte. Da die Netzwerke häufig grenzüberschreitend agieren, arbeiten niedersächsische Behörden eng mit dem Bundeskriminalamt und internationalen Partnern zusammen.

Auch die sogenannte Clankriminalität spielt weiterhin eine Rolle. In acht Verfahren ermittelten die Behören gegen 102 Tatverdächtige mit Clanbezügen. Rund 62 Prozent der erfassten Aktivitäten entfielen auf Wirtschaftskriminalität, darunter verschiedene Formen der Geldwäsche. Das Lagebild weist darauf hin, dass Clankriminalität und Organisierte Kriminalität zwar Überschneidungen aufweisen, jedoch nicht gleichzusetzen sind.

Im Bereich Cybercrime wurden vier Verfahren im Lagebild aufgeführt. Die vergleichsweise geringe Zahl bedeutet allerdings nicht, dass digitale Kriminalität an Bedeutung verliert. Vielmehr erfüllen viele Täterstrukturen nicht die formalen Kriterien der Organisierten Kriminalität, weil sie sich nur vorübergehend für einzelne Straftaten zusammenschließen.

 

Gewalt als kriminelle Dienstleistung

Besondere Aufmerksamkeit widmen die Ermittler einer Entwicklung, die als „Violence-as-a-Service“ bezeichnet wird. Dabei werden Gewalttaten wie Dienstleistungen organisiert. Kriminelle Auftraggeber rekrutieren über das Internet häufig unerfahrene Jugendliche und junge Erwachsene, die gegen Bezahlung schwere Gewalttaten begehen sollen. Dazu gehören Angriffe auf Personen und Gebäude, teilweise unter Einsatz von Schusswaffen sowie Spreng- oder Brandsätze.

Überschneidungen gibt es nach Angaben der Behörden mit der sogenannten Türkischstämmigen Organisierten Kriminalität. Gemeint sind internationale vernetzte Gruppierungen mit entsprechenden Verbindungen in die Türkei. Auffällig seien eine hohe Gewaltbereitschaft, eine ausgeprägte Waffenaffinität und die öffentliche Inszenierung von Straftaten in den sozialen Medien. Ein eindeutig diesem Phänomen zugeordnetes Verfahren enthält die Statistik für das vergangene Jahr allerdings noch nicht.

Innenministerin Behrens sieht angesichts dieser Entwicklungen erheblichen Handlungsbedarf. „Unser Rechtsstaat ist handlungsfähig, aber er muss seine Fähigkeiten ebenso konsequent weiterentwickeln wie die Täter ihre Geschäftsmodelle. Wir setzen deshalb auf spezialisierte Ermittlungsstrukturen, auf eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Polizei , Justiz und Zoll, auf intensive Finanzermittlungen und auf moderne rechtliche sowie technische Instrumente.“ Dazu zählt die Ministerin auch rechtssichere Regelungen zur Speicherung von IP-Adressen und Möglichkeiten zur automatisierten Datenanalyse.

 

Kritik an geringer Vermögensabschöpfung

Während die Landesregierung auf ihre Ermittlungserfolge verweist, kritisiert die CDU-Landtagsfraktion insbesondere die geringe Vermögensabschöpfung. Die Parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann sieht darin einen beleg für unzureichende Instrumente im Kampf gegen kriminelle Netzwerke. „Wir brauchen endlich eine zentrale Vermögensabschöpfung, moderne Ermittlungsbefugnisse einschließlich der automatisierten Datenanalyse, eine bessere Vernetzung unserer Sicherheitsbehörden sowie mehr Sicherheitspartnerschaften im ganzen Land“, fordert Hermann.

Zugleich wirft sie der rot-grünen Landesregierung mangelnde Geschlossenheit vor. Die Grünen hätten den Begriff Clankriminalität als stigmatisierend kritisiert und das Problem heruntergespielt. Außerdem bemängelt Hermann, dass die Koalition bislang keine aus ihrer Sicht ausreichende Reform des Polizeigesetzes zustande gebracht habe. „Der Kampf gegen die Organisierte Kriminalität braucht einen klaren politischen Willen und eine Regierung, die in Gänze geschlossen dahintersteht“, erklärt die CDU-Politikerin.

 

Kriminalbeamte warnen vor Entwarnung

Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Niedersachsen sieht die Entwicklung mit Sorge. Zwar seien sowohl die Verfahrenszahlen als auch die Zahl der Tatverdächtigen rückläufig, doch daraus lasse sich keine Entwarnung ableiten. Vielmehr nähmen Gewaltbereitschaft, Brutalität und Waffeneinsatz im kriminellen Milieu zu. Hinzu kämen immer komplexere Ermittlungen. Verschlüsselte Kommunikation, umfangreiche digitale Datenbestände und internationale Verbindungen verlängerten die Verfahren und erhöhten den Arbeitsaufwand.

Besonders kritisch bewerte der BDK, dass bislang nur ein Bruchteil der illegal erwirtschafteten Vermögenswerte eingezogen werden konnte. Es reiche nicht, einzelne Straftaten aufzuklären, Entscheiden sei, die Hintermänner, Strukturen und finanziellen Grundlagen krimineller Organisationen dauerhaft zu treffen. Dafür fordert der BDK mehr Personal, gezielte Nachwuchsförderung, spezialisierte Aus- und Fortbildungen sowie eine zeitgemäße technische Ausstattung der Kriminalpolizei. Auch die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz, Zoll und weiteren Behörden müsse verbessert werden. Ermittlungserfolge dürften nicht allein anhand der Fallzahlen bewertet werden.

Der Verband macht deutlich, dass die Bekämpfung Organisierter Kriminalität keine vorübergehende Schwerpunktaufgabe sein könne, sondern dauerhaft ausreichende Ressourcen benötige.

 

Ministerinnen setzen auf stärkeren Rechtsstaat

Justizministerin Wahlmann verweist unterdessen auf die bereits erzielten Erfolge bei der Vermögensabschöpfung. „Wir sorgen konsequent dafür, dass sich Straftaten nicht lohnen“, betont sie. Auch die Einrichtung einer Zentralstelle zur Bekämpfung von Cybercrime sei ein wichtiger Schritt, um Fachwissen zu bündeln und Ermittlungen zu beschleunigen.

Innenministerin Behrens unterstreicht, dass Niedersachsen bei der Gesamtzahl der geführten OK-Verfahren weiterhin auf Platz zwei im Ländervergleich liege. Das zeige den anhaltenden Ermittlungsdruck auf kriminelle Netzwerke.