Das Gewicht der Stimmen

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Die Landesregierung hat am 3. März ihre Wahlkreisreform beschlossen. Laut Union beschädige sie das Vertrauen in Politik. Reformziel ist die Gleichwertigkeit von Wählerstimmen.

Bild: Landtag Niedersachsen

Landkreis/Niedersachsen. Ende des vergangenen Jahres hatte der Staatsgerichtshof in Bückeburg den Zuschnitt der niedersächsischen Landtagswahlkreise beanstandet. Nach Auffassung des Gerichts weichen in zu vielen Fällen die Zahlen der Wahlberechtigten in einem Wahlkreis deutlich vom landesweiten Durchschnitt ab. Dieser lag zuletzt rechnerisch bei knapp 70.000 Wahlberechtigten pro Wahlkreis. Nach Angaben der Landeswahlleitung überschritten bislang 33 der insgesamt 87 Wahlkreise die zulässige Abweichung deutlich: Die Zahl der Wahlberechtigten lag dort mehr als 15 Prozent über oder unter dem Durchschnitt. Eine solche Differenz hatte das Gericht jedoch nur für besondere Ausnahmefälle als zulässig angesehen.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung den Zuschnitt der Wahlkreise nun weitgehend überarbeitet. Lediglich 38 Wahlkreise bleiben unverändert, der Rest wird neu abgegrenzt. „Mit dem neuen Wahlgesetz wird sichergestellt, dass die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger künftig wieder möglichst gleiches Gewicht haben.“

Bestehende Strukturen seien dabei respektiert worden. Deshalb bleiben alle bisherigen 87 Wahlkreise erhalten, und lediglich in der stark wachsenden Region Weser-Ems entstehen drei zusätzliche Wahlkreise. „Insgesamt kommen wir damit auf 90 Wahlkreise. Das ist eine ausgewogene und vernünftige Lösung, die sowohl die Vorgaben des Gerichts als auch regionale Besonderheiten berücksichtigt“, teilt SPD Landtagsabgeordneter Oliver Lottke aus dem Wahlkreis Unterweser mit.

Politisch zerschnitten

Das sieht die Opposition anders und formuliert deutliche Kritik: „Unser Landkreis Rotenburg/Wümme wird politisch zerschnitten und trotzdem wurde die Wahlkreisreform von der rot-grünen Landesregierung beschlossen. Unser Protest und unsere sachlichen Argumente aus der Region sind dabei ungehört geblieben“, erklären die Abgeordneten Marco Mohrmann und Eike Holsten.

Die Reform sei Ausdruck politischer Entscheidungen, die nach Auffassung der CDU-Abgeordnete den Eindruck erwecken könnten, dass parteipolitische Interessen eine Rolle gespielt haben. Wahlkreise seien das Fundament unserer Demokratie und dürften nicht leichtfertig verändert werden.

Benachteiligte Union?

Die Kritik der Opposition ist nicht aus der Luft gegriffen. Gemessen an den bei der Wahl 2022 gewonnenen Direktmandaten sind die von der SPD gehaltenen Wahlkreise von der Reform weniger betroffen als die von CDU und Grünen. Von den Wahlkreisen, in denen die SPD vorne lag, wird rund die Hälfte verändert (30 von 58) - darunter der von Ministerpräsident Olaf Lies (Friesland). Bei der CDU hingegen werden fast zwei Drittel der gewonnenen Wahlkreise neu zugeschnitten (16 von 26).

Besonders kritisch sehen die CDU-Politiker das Verfahren der Landesregierung. „Rot-Grün hat im Verfahren erkennbar zum Ausdruck gebracht, keinerlei Interesse an Zuarbeit von uns zu haben. Aus guten Gründen wurden Wahlrecht und Wahlkreise bislang gemeinsam mit der Opposition gestaltet, damit nicht jede Regierung nach ihrem Gusto in jeder Legislaturperiode Änderungen vornimmt, das Prinzip wird hier gebrochen“, findet CDU-Generalsekretär Marco Mohrmann deutliche Worte.

Keine Alternative vorgelegt

Lottke hält entschieden dagegen: „Die CDU hat öffentlich Kritik geäußert und einzelne Alternativen angekündigt, aber im parlamentarischen Verfahren keinen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Wer nur außerhalb des Parlaments Vorschläge macht, aber im Landtag nichts vorlegt, trägt nicht konstruktiv zur Lösung bei. Damit werden am Ende auch Wählerinnen und Wähler eher verunsichert als informiert.“

Gegenwind kommt auch von Eva Viehoff, Landtagsabgeordnete der Grünen, die zwar nicht vor Ort im Wahlkreis Unterweser, aber insgesamt wie die Union stärker als die SPD von der Reform betroffen sind: Die Reform berücksichtige demographische Entwicklungen und wahre weitestgehend gewachsene regionale Strukturen. Besonders profitierten der ländliche Raum sowie der Westen Niedersachsens. „Diese Reform war überfällig und zeigt, dass wir die Stimme jeder Region ernst nehmen – egal ob Stadt oder Fläche“,so Viehoff. „Dass die CDU trotz frühzeitiger Kenntnis des Urteils keinen eigenen, verfassungskonformen Vorschlag vorgelegt hat, ist enttäuschend. Gerade so hätten ja in den Wahlkreisen der Kollegen Dr. Mohrmann und Holsten Alternativen entwickelt werden können.“

Die Änderung

Der Landkreis Rotenburg/Wümme wird künftig auf vier Wahlkreise verteilt. Die Samtgemeinden Fintel (Wahlkreis Rotenburg) und Tarmstedt (Wahlkreis Bremervörde) sollen herausgelöst werden, gleichzeitig käme Apensen aus dem Landkreis Stade im Wahlkreis von Marco Mohrmann hinzu. Nach Ansicht der CDU-Abgeordneten schwäche dies funktionierende politische und kommunale Strukturen, erschwere die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihren Abgeordneten und erhöhe den Abstimmungsaufwand. Dass z.B. die Samtgemeinde Tarmstedt dem Wahlkreis Osterholz zugeschlagen wird, sei für Marco Mohrmann nicht nachvollziehbar. Er stellt zugleich aber klar, dass sein „guter Draht nach Tarmstedt“ bestehen bleibe. Parteikollege Axel Miesner betrachtet die Lage etwas anders: Wie er im Osterholzer Kreisblatt bemerkte, würde die Bürgerinnen und Bürger von einem landkreisübergreifenden Wahlkreis nichts spüren. Das könne er auch der Samtgemeinde Tarmstedt zusagen. Außerdem arbeiten Abgeordnete schon heute selbstverständlich über Landkreisgrenzen hinweg zusammen, so Lottke.

Das Gewicht der Stimme

Neben den strukturellen Folgen kritisieren Holsten und Mohrmann auch die finanziellen Auswirkungen der Reform. Durch zusätzliche Mandate und einen vergrößerten Landtag können Mehrkosten von rund 50 Millionen Euro pro Jahr entstehen.

Die CDU lehne die Wahlkreisreform daher weiterhin entschieden ab. Niedersachsen brauche keinen künstlich vergrößerten Landtag, sondern effiziente Strukturen, stabile Wahlkreise und Respekt vor gewachsenen regionalen Zusammenhängen. Mohrmann und Holsten glauben, die Reform leiste der Politikverdrossenheit Vorschub.

Viehoff und Lottke betonen das Gegenteil: Die beschlossene Wahlkreisreform in Niedersachsen setzt das Urteil des Staatsgerichtshofs zur Gleichwertigkeit der Stimmen um und stärkt zugleich die Repräsentation ländlicher und bislang benachteiligter Regionen.

„Damit schaffen wir die Grundlage für eine faire Landtagswahl 2027 und stärken zugleich das Vertrauen in unsere demokratischen Verfahren“, so Lottke.

Die Erhöhung der Wahlkreis dient nicht zum Aufblähen des Parlaments, sondern stellt sicher, dass die Zahl der Wahlberechtigten pro Wahlkreis künftig nur noch maximal ±15 Prozent vom Landesdurchschnitt abweicht. Die gesetzliche Basiszahl von 135 Sitzen bleibt unverändert.