Social Media Sucht

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Australien hat es schon, Frankreich will es und auch in Deutschland wird mittlerweile darüber diskutiert: Sollte es ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche geben?

Bild: Adobestock

Ein Klick, ein Swipe, ein Like – für viele Jugendliche ist das längst Normalität. Während Social-Media-Plattformen wie TikTok oder Instagram um die Aufmerksamkeit junger Nutzer konkurrieren, wächst die Sorge um die deren Auswirkungen auf die mentale Gesundheit. Politiker diskutieren derzeit, wie ein richtiger Umgang mit sozialen Medien für Minderjährige aussehen könnte.

Die SPD hat sich nun in einem Positionspapier für eine nach Alter abgestufte Regelung ausgesprochen. Darin werden die Jugendlichen in drei Gruppen eingeteilt. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre sollen ein vollständiges Social-Media-Verbot erhalten. Eine verpflichtende Jugendversion der Plattformen soll für Jugendliche bis 16 Jahren eingeführt werden. So soll es beispielsweise keine algorithmisch gesteuerten Feeds geben und auch suchtverstärkende Funktionen wie das Endlos-Scrollen sollen abgeschafft werden.

Die dritte Gruppe beinhaltet Jugendliche und Erwachsene ab 16 Jahren. Personalisierte Inhalte sollen laut SPD standardmäßig deaktiviert sein. Wenn diese Inhalte von den Nutzern gewünscht sind, müssen sie sich ausdrücklich dafür entscheiden.

Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich vor wenigen Tagen für ein solches Verbot ausgesprochen. In dem Podcast „Machtwechsel“ sagte er, dass man sich über das Sozialverhalten der jungen Menschen nicht zu wundern brauche, „wenn Kinder heute im Alter von 14 Jahren bis zu fünf Stunden und mehr Bildschirmzeit haben am Tag.“ Die CDU will nun über die Festsetzung eines Mindestalters beraten.

Irene Köster, Schulsozialarbeiterin an der Findorff-Realschule und Hauptschule in Bremervörde, könnte sich ein Verbot bis einschließlich 14 Jahren gut vorstellen, doch bis 16 Jahre fühle sich für sie nicht richtig an. „Die digitale Welt gehört mit all ihren gefahren und Nachteilen aber auch mit ihren Vorteilen zu unserer Lebenswelt. Darum sehe ich es als wichtig an, die Kinder zu schützen, aber sie auch auf all dies vorzubereiten.“

Umsetzung

Seit Dezember vergangenen Jahres gilt in Australien bereits ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige. Damit ist Australien das erste Land weltweit, das das Verbot durchgesetzt hat. Aber wie kann ein solches Gesetz überhaupt umgesetzt werden? Die entsprechenden Plattformen hatten in Australien ein Jahr lang Zeit, das Verbot technisch umzusetzen. Kontrolliert wird es nun mit einer passlichen Alterskontrolle und einer Gesichtserkennung durch KI, die abschätzen soll, wie alt ein Nutzer ist. Laut der australischen Regierung, die im Januar eine erste Bilanz zog, sind bis zu diesem Zeitpunkt mehr als 4,7 Millionen Zugänge deaktiviert worden. Doch ersten Medienberichten zufolge finden Jugendliche bereits Wege, diese Kontrollen zu umgehen, etwa durch die Nutzung des Ausweises von älteren Geschwistern.

In Europa denken zurzeit mehrere Länder über ein Social-Media-Verbot nach, darunter Frankreich, Spanien, Großbritannien und Dänemark. Die Regeln sollen überall ein wenig anders sein, doch der Grundgedanke, die Kinder vor der schlechten Seite der digitalen Welt zu schützen, ist überall gleich.

Wie die Umsetzung in Deutschland funktionieren könnte, ist noch ungeklärt. Irene Köster steht einer Umsetzung eines Gesetzes skeptisch gegenüber. „Zum einen bin ich mir unsicher, ob die Vorschläge unserer Bundesregierung mit EU Richtlinien konform gehen. Zum anderen kann ich mir derzeit nicht vorstellen, wie eine Kontrolle darüber handhabbar sein könnte“, sagt sie. Deutlich macht sie dies am Beispiel des Messenger-Dienstes WhatsApp. Die App ist eigentlich erst ab 13 Jahren erlaubt, für Jugendliche bis 16 Jahren nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Doch wenn Köster an ihre Schule schaut, lässt sich schnell erahnen, dass viele Kinder diese Plattform bereits mit zehn Jahren oder sogar noch früher nutzen, da sich die Eltern für sie anmelden und die Altersbegrenzung so umgehen.

Petra Fischer vom Kinderschutzbund Bremervörde denkt auch, dass Verbote zu leicht zu umgehen sind und geht davon aus, dass ein Verbot alleine nicht ausreichen würde. „Es bedarf Maßnahmen wie zum Beispiel die Erziehung zu Medienkompetenzen in Schule und Kita, aber auch im Elternhaus“, so die 1. Vorsitzende des Kinderschutzbundes Bremervörde.

Folgen von Social Media

Soziale Netzwerke sind für viele Menschen, auch Erwachsene, aus verschiedenen Gründen attraktiv. Durch sie können sich Nutzer mit Menschen verknüpfen, die auf der anderen Seite des Erdballs lebens. Das gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen, die so ihren Kundenstamm deutlich ausweiten können. Auch Informationen können schneller und weiter verbreitet werden, als beispielsweise über das Fernsehen

Dass soziale Netzwerke aber auch negative Auswirkungen, vor allem auf junge Menschen, haben kann, ist längst bekannt. Mit Cybermobbing, gewaltverherrlichten oder sexualisierten Inhalten werden besonders Jugendliche häufig konfrontiert. Das kann zu psychischen Problemen wie Einsamkeit oder Verhaltensauffälligkeiten führen.

Das beobachtet auch die Schulsozialarbeiterin Irene Köster. „Auf den weiterführenden Schulen gibt es in nahezu jeder Klasse eine oder mehrere WhatsApp-Gruppen, erfahrungsgemäß führt dies häufig zu Ausgrenzungen einzelner Schüler:innen, Beleidigungen und Beschimpfungen.“

Neben diesen Auswirkungen wurde festgestellt, dass Social-Media die Fähigkeiten des Gehirns beeinflussen kann. Australische Forschende haben in einer Überblicksstudie 71 Einzelstudien mit insgesamt 98.299 Teilnehmenden zusammengetragen. Es zeigte sich, dass das endlose Scrollen durch die Kurzvideos auf TikTok oder Instagram Einfluss auf die kognitiven Fähigkeiten des Gehirns hat. Sich bestimmten Aufgaben zu widmen, etwa das Lesen eines Textes, fiel den Teilnehmenden der Studie besonders schwer. „Dieser Prozess kann die kognitive Ausdauer allmählich verringern und die Fähigkeit des Gehirns schwächen, die Aufmerksamkeit auf eine einzelne Aufgabe zu richten“, sagt die Erstautorin der Studie, die Psychologin Lan Nguyen von der Griffith University in Australien.

Irene Köster sieht auch hier Parallelen zur Findorff-Realschule und Hauptschule. Dort gibt es seit einiger Zeit ein Handyverbot, da die Kinder und Jugendlichen sich in den Pausen fast nur noch mit ihren Handys beschäftigten. Sie bewegten sich kaum noch, waren entsprechend unruhig und nahmen mit geringerer Aufmerksamkeitsspanne am Unterricht teil.

Gezielte Suchtentwicklung

Eine weitere Auswirkung auf das Gehirn von Social Media ist, dass die Nutzung süchtig machen kann. Zu diesem Schluss kam nun die EU-Kommission und damit verstoße TikTok gegen das EU-Recht, denn Jugendliche süchtig zu machen, ist in Europa verboten.

Besonders dazu beitragen tut das Design der Apps. Technische Features würden laut der EU-Kommission darauf abzielen, dass menschliche Belohnungssystem anzufeuern. Man sieht ein Video, das einem gefällt, schaut es sich bis zum Ende an und liked es. Dann scrollt man weiter und sieht ein ähnliches Video. So verfällt das Gehirn nach und nach in einen Rauschzustand – Dopamin, ein Glückshormon, wird ausgeschüttet. Und dadurch, dass es kein natürliches Ende der Nutzung gibt, geht das endlose Scrollen durch die Videos einfach weiter.

Der Biologe Martin Korte vergleicht Dopamin mit Opiaten wie Kokain oder Morphium. Für ihn müssen strengere Regeln für die Nutzung von Social Media eingeführt werden. „Sie verführen insbesondere Kinder und Jugendliche dazu, die Apps möglichst lange zu nutzen. Das geht auf Kosten von wirklichen sozialen Kontakten, von Bewegung und Lernzeit.“

Der Kinderschutzbund Bremervörde habe zu dem möglichen Suchtverhalten zwar keine Patentlösung, doch ein alleiniges Verbot wird eher kritisch gesehen. „Kinder unterliegen einem besonderen Schutz durch Staat und Gesellschaft, ohne dass sie von Informationen und Bildung ferngehalten werden dürfen. Dass das eine Gratwanderung ist zwischen dem Recht auf Teilhabe und dem Schutz vor Gefahren, zwischen Bildung und sozialer Sicherheit, ist uns dabei bewusst“, sagt Fischer.

Wegweisender Prozess

In einem Prozess in Kalifornien klagt eine 20-jährige Frau gegen Online-Plattformen. Sie wirft diesen vor, dass sie ihre Nutzer gezielt süchtig machen. Bereits als Kind nutzte sie die Plattformen, was bei ihr zu Depressionen und Angstzuständen führte. Der Chef von Instagram, Adam Mosseri, bestreitet diesen Vorwurf. Laut ihm würde man von Instagram nur so süchtig werden, wie nach einer Fernsehserie, aber nicht „klinisch süchtig“.

Auch der Chef des Konzerns Meta, zu dem unter anderem Instagram und Facebook gehören, Mark Zuckerberg, sagte nun aus und verteidigte seinen Konzern. Er bestritt, dass es Anweisungen gab, die „Verweildauer“ in den Apps zu steigern oder Kinder unter 13 Jahren mit den Designs anzulocken. Dennoch räumte Zuckerberg Mängel bei der Alterskontrolle ein. Die Nutzung der Plattformen sei erst ab 13 Jahren erlaubt, doch teils griffen auch unter 13-Jährige darauf zu und dies wurde laut dem Meta-Chef nur schleppend identifiziert.

Petra Fischer fordert, dass suchtfördernde Mechanismen bereits vom Anbieter reduziert werden und dass es neben Altersbeschränkungen auch Zeitlimits und Sperrungen von Gewaltinhalten geben sollte.

Schulsozialarbeiterin Irene Köster würde gerne die Anbieter und Entwickler der großen Plattformen in Verantwortung sehen. „Denn sie haben die Möglichkeit, die Plattformen so zu konstruieren, dass ein größerer Kinder- und Jugendschutz von vornherein gegeben sein könnte.“

Der Ausgang des Prozesses ist noch offen, doch er könnte wegweisend für viele Klagen ähnlicher Art sein. Eine neue Studie der DAK bestätigt hingegen das Suchtpotenzial der Sozialen Medien. (Seite 3)