Seitenlogo
huk.de

Tipps zum Kfz-Versicherungswechsel - Stichtag ist der 30. November

(ADAC). Im November ist Hochsaison beim Kfz-Versicherungswechsel, denn die allermeisten Verträge laufen jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember und können daher zum 30. November gekündigt werden. Doch bei der Suche nach einem neuen Versicherer sollten Sie nicht nur auf den Preis achten - viel wichtiger sind die weiteren Konditionen.
Im Schadensfall hilft die Versicherung. Diese sollte nach individuellen Wünschen und nach guter Recherche und Vergleich abgeschlossen werden, um späteren Ärger zu vermeiden. Foto: Fotolia/Popov

Im Schadensfall hilft die Versicherung. Diese sollte nach individuellen Wünschen und nach guter Recherche und Vergleich abgeschlossen werden, um späteren Ärger zu vermeiden. Foto: Fotolia/Popov

Bild: Andrey Popov

Deckungssumme
Diese sollte bei der Kfz-Haftpflichtversicherung bei 100 Millionen Euro liegen. Damit sind Sie auch bei schweren Unfällen auf der sicheren Seite.
 
Freie Werkstattwahl
Damit können Autofahrer frei entscheiden, wo ihr Fahrzeug repariert wird. Bei der Werkstattbindung muss in einem Betrieb repariert werden, mit dem die Versicherung zusammenarbeitet. Hält sich der Versicherte nicht daran, besteht die Gefahr, dass der Schaden nicht oder nur teilweise übernommen wird. Vorsicht auch bei Leasing-Autos: Meist ist im Vertrag geregelt, was im Schadenfall zu tun ist.
 
Rabattschutz
In der Regel haben Sie damit einen Schaden pro Kalenderjahr frei, bevor die Versicherung Sie zurückstuft. Bei sehr günstigen Tarifen fallen Rückstufungen oft deutlich schlechter aus als marktüblich. Achtung: Hatten Sie im laufenden Versicherungsjahr einen Schaden, der unter Rabattschutz fällt, gilt dieser Schutz bei der neuen Versicherung nicht - Sie landen also nach einem Versicherungswechsel in der ungünstigeren Schadensfreiheitsklasse.
 
Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung
In der Vollkasko sollten Sie damit bei einem Totalschaden bis zu 24 Monate und bei Diebstahl mindestens sechs Monate lang den Neupreis oder Kaufpreis erstattet bekommen - egal, wie hoch der aktuelle Zeitwert des Fahrzeuges ist.
 
Verzicht auf Einwand bei grober Fahrlässigkeit
Damit zahlt die Versicherung auch dann, wenn der Fahrer, z. B. durch Kinder abgelenkt, einen Unfall verursacht. Ausgenommen sind hierbei allerdings zumeist grob fahrlässig herbeigeführte Diebstähle (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) oder das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
 
Mietwagen im Ausland
Sinnvoll für Personen, die sich im Urlaub gerne einen Leihwagen nehmen: einige Versicherungen übernehmen auch Schäden, die mit einem Mietwagen im Ausland entstehen.
 
Voll- oder Teilkasko
Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es diesen Rabatt nicht.
 
Sonder-Rabatte und -Einstufungen
Diese gehen in der Regel nicht auf den neuen Versicherer über. Also vorher prüfen, ob solche vorliegen. Rabatte sind auch bei mehreren Fahrzeugen unter einem Familiendach möglich.
 
Jährliche Zahlung
Wer jährlich zahlt, kann gegenüber vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlung Geld durch Nachlässe sparen.
 
Unfallmeldedienst: Damit Autofahrer in Not schnellstmöglich und automatisch Hilfe bekommen, bietet unter anderem die ADAC-AutoVersicherung den neuen Unfallmeldedienst (UMD) im Tarif KomfortVario an.
Keine voreiligen Kündigungen: Den alten Vertrag erst kündigen, wenn der neue abgeschlossen ist. Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge auch ablehnen. Deshalb vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag im gewünschten Umfang überhaupt akzeptiert.
Außerordentliches Kündigungsrecht: Wer den 30. November 2016 zur Kündigung verpasst, kann unter Umständen vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen – aber nur, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein Schadenfall die Ursache ist. In so einem Fall hat der Versicherte ab Zugang der Beitragsrechnung einen Monat Zeit, um sich einen anderen Anbieter zu suchen.


UNTERNEHMEN DER REGION