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Tipps für den Zweitjob

(txn). Die Zahl der Beschäftigten mit Zweitjob wächst. Das hat verschiedene Gründe. Ob aus Spaß oder finanzieller Notwendigkeit: Grundsätzlich darf jeder Arbeitnehmer einen Nebenjob haben. Das ergibt sich schon aus dem Grundgesetz, das die Freiheit des Berufs gewährt.
 
Ob als Handwerker, Nachhilfelehrer oder Kellner: Alle Nebenjobber eint die Notwendigkeit, ihre verschiedenen Jobs gut zu koordinieren und rechtlich sicher zu gestalten. 
 Foto: Lightfield Studios/fotolia/randstad

Ob als Handwerker, Nachhilfelehrer oder Kellner: Alle Nebenjobber eint die Notwendigkeit, ihre verschiedenen Jobs gut zu koordinieren und rechtlich sicher zu gestalten. Foto: Lightfield Studios/fotolia/randstad

Dennoch gilt es, einige Regeln zu beachten.
• Mit dem Arbeitgeber sprechen: Steht eine Anzeige-Klausel im Arbeitsvertrag, muss dem Chef der Nebenjob gemeldet werden. Dazu raten Experten auch dann, wenn eine Zustimmung nicht notwendig ist. Petra Timm: „Wird der Nebenjob verschwiegen und der Chef erfährt davon, kann das unnötig das Hauptarbeitsverhältnis belasten.“
• Hauptjob geht vor: Der Arbeitnehmer muss seinen Pflichten aus der Vollzeitstelle weiter nachkommen. Und es gilt: kein Nebenjob bei der Konkurrenz.
• Arbeits- und Ruhezeiten einhalten: Der Nebenjob darf zusammen mit dem Hauptjob die gesetzliche Höchstarbeitszeit – im Regelfall 48 Stunden pro Woche – nicht überschreiten oder die Einhaltung der nächtlichen Ruhezeit von elf Stunden täglich beeinträchtigen.
• Urlaub ist zum Erholen da: Nebentätigkeiten sind während des gesetzlichen Mindesturlaubs tabu. Das sind bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Urlaubstage. Hat der Arbeitnehmer mehr freie Tage, könnte er an diesen arbeiten. Viele Arbeitgeber sehen das aber nicht gern. Immerhin gewährt er den zusätzlichen Urlaub zur Erholung.
• Zuverdienst im Nebenjob: Der Gesetzgeber macht hier keine Einschränkungen. Beschäftigte dürfen im Prinzip so viel verdienen, wie sie wollen.
• Wann Steuern fällig werden: Ein Minijobber darf bis zu 450 Euro im Monat unversteuert dazuverdienen. Ab 450,01 Euro steigen die Sozialversicherungsbeiträge langsam an. Wichtig zu wissen: Seit Juli 2019 ist die Obergrenze für einen Midijob von 850 auf 1.300 Euro monatlich gestiegen. Dadurch profitieren mehr Arbeitnehmer von günstigeren Sozialabgaben.


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