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Janine Girth

Steuererklärung - Die wichtigsten Änderungen fürs Steuerjahr 2018 auf einen Blick

(steuererklaerung.de). Jedes Jahr aufs Neue gibt es Änderungen im Steuergesetz. Ob höhere Pauschbeträge, angepasste Freibeträge oder Erleichterungen bei der Abgabe - bei all den neuen Regeln können Steuerzahler schnell den Überblick verlieren. Wir haben eine Liste mit allen Änderungen für das Steuerjahr 2018 zusammengetragen.
Abgabefrist wird verlängert
Gute Nachrichten für all diejenigen, die die Abgabe der Steuererklärung gerne vor sich herschieben. Für das Steuerjahr 2018 gibt es eine neue Frist. Bisher musste die Einkommensteuererklärung immer bis zum 31.05. des Jahres ans Fiananzamt übermittelt worden sein. Fortan haben Steuerzahler dafür bis zum 31.07. eines jeden Folgejahres Zeit. Wird Unterstützung von einem Steuerberater in Anspruch genommen, ist der Stichtag sogar erst der 28.02. bzw. 29.02. des übernächsten Jahres.
Zuschläge bei Verspätungen
Es gibt nicht nur neue Abgabefristen, sondern auch Verspätungszuschläge. Werden Steuererklärungen verspätet eingereicht, beträgt der Zuschlag pro Monat der verspäteten Abgabe 0,25 Prozent der um Vorauszahlungen und anzurechnende Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.
Einkommensgrenzen werden angehoben
Um eine „kalte Progression“ zu vermeiden, werden die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze um 1,65 Prozent angehoben. Weiterhin gilt allerdings das Prinzip: Wer mehr verdient, muss auch mehr Steuern zahlen.
Grenze für Abschreibungen wird angehoben
Geringwertige Wirtschaftsgüter konnten bisher nur bis zur Grenze von 410 Euro auf einem Schlag abgeschrieben werden. Für das Steuerjahr 2018 gilt jedoch ein Betrag von 800 Euro. Das betrifft folglich alle Käufe, die nach dem 31.12.2017 getätigt wurden.
Kindergeld
Vom Kindergeld kann fast jede Familie profitieren. Dieses wird 2018 auf 194 Euro fürs erste und zweite Kind erhöht. Ab dem dritten Kind sind es dann 200 Euro, für jeden weiteren Sprössling werden für das Steuerjahr 2018 225 Euro im Monat überwiesen.
Erhöhung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag wird für das Jahr 2018 auf 9.000 Euro angehoben. Wer mehr verdient, muss auf sein Einkommen Steuern zahlen. Verheiratete können dank Zusammenveranlagung in der Steuererklärung den doppelten Betrag ansetzen.
Nachweispflicht entfällt
Für das Steuerjahr 2018 gibt es eine wesentliche Änderung. Fortan gilt nicht mehr die sogenannte Belegvorlagepflicht, sondern die Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass Nachweise nicht mehr direkt ans Finanzamt geschickt werden müssen. Wichtig ist aber weiterhin, dass entsprechende Belege aufgehoben werden müssen. Der Sachbearbeiter kann nach wie vor Nachweise von einem verlangen, die dann nachgereicht werden sollten. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten.


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