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Janine Girth

Schreiben ist besser Experten-Tipp für Arbeitnehmer

Vor ein paar Jahren vormittags, Arbeitsgericht Verden. Ein junger Mann sitzt allein vorm Richtertisch. Er hat seinen Arbeitgeber verklagt. Der hat 600 Euro vom Lohn einbehalten.
Angeblich soll der Mann eine Asphaltdecke zu dünn gebaut haben. Es sei ein Schaden entstanden, sagt der Anwalt des Arbeitgebers. Dafür soll der Arbeitnehmer mit geradestehen.
Was dann passiert, ist für Laien schwer nachvollziehbar. Der Richter sagt nichts zu dem angeblichen Fehler bei der Arbeit. Er schüttelt nur leicht den Kopf und empfiehlt dem Mann, das Einigungsangebot des Arbeitgebers anzunehmen. 200 Euro bekommt der Arbeitnehmer.
Juristisch war das richtig, gefühlt ungerecht. Was war passiert? Der junge Mann wußte nichts vom Tarifvertrag, der für sein Arbeitsverhältnis galt: der Bundesrahmentarifvertrag Bau. Der regelt: wem Geld fehlt, der muss schreiben. Und zwar zackig. Mehr als 2 Monate ist nicht Zeit.
Der junge Mann hatte das nicht getan. Irgendwie war man nie über die Schwelle des Redens hinausgekommen. Auch in Arbeitsverträgen finden sich solche sogenannten Ausschlussfristen. Sie können unterschiedlich formuliert sein. Je nachdem, wie, können auch mündliche Verhandlungen sie zum Stoppen bringen. Trotzdem gilt, gerade wenn`s um Geld geht: Vertrauen ist gut, schreiben ist besser!
Carola Grote
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Hohe Luft 6a
27404 Heeslingen
Tel. 04281/958111
www.carola-grote.de


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