Seitenlogo
Anja Kalski

Welchen Führerschein machen?

Bild: Dan Gold by unsplash

Seit 2013 gibt es EU-weit ein normiertes System von Führerscheinen, die im Scheckkartenformat ausgegeben werden. Dabei sind einige Regeln für ältere Führerscheine zu beachten. Die wichtigste Neuerung: Lkw Führerscheine, die ab 2013 gemacht werden, sind befristet. Sie müssen nach fünf Jahren, freilich ohne neue Fahrprüfung, bei der Führerscheinbehörde verlängert werden. Für Lkw-Führerscheine werden dafür Gesundheitsuntersuchungen durchgeführt.

 

Die Prüfung bei der Fahrschule

 

Die Kenntnisse für die Führerscheinprüfung werden in einer der etwa 11.000 zugelassenen Fahrschulen in Deutschland abgelegt. Neben der theoretischen Ausbildung gibt es praktische Fahrstunden mit 45 Minuten, die Theorie wird in der Gruppe erlernt. Der Führerschein kostet für den Pkw-Führerschein B etwa 1.200 bis 2.000 Euro. 40 % der Fahrschüler fallen in der Theorie-Prüfung und bis zu 35 % in der praktischen Prüfung durch. Beide Prüfungen dürfen nach einigen weiteren Stunden der Ausbildung wiederholt werden. Ist die Prüfung gelungen, steht der Anschaffung eines Autos oder Kraftrades, je nach absolvierter Prüfung, nichts mehr entgegen. Dafür und für die Finanzierung des Führerscheins werden vielerlei Finanzierungsmöglichkeiten angeboten. Interessant ist unter Umständen ein Auslandkredit, weil dieser nicht bei der Schufa eingetragen wird.

 

Die Führerscheinklassen

 

Die Namen und die Klassifizierung der Führerscheinklassen wurden durch die Neuregelung in 2013 verändert. Alle früher erworbenen Führerscheine behalten jedoch unabhängig von der Neueinteilung Bestandsschutz. Sie müssen in einigen Jahren in das Scheckkartenformat umgetauscht werden. Näheres dazu kann beim ADAC nachgeschlagen werden. Alle Führerscheine sind in der gesamten EU und in der Schweiz gültig. Wer außerhalb der EU verreisen möchte, erkundigt sich im Reisebüro oder im jeweiligen Konsulat, denn es gibt sehr unterschiedliche Regelungen. Im Führerschein werden über Schlüsselzahlen Besonderheiten, wie zum Beispiel die Verpflichtung zum Tragen einer Brille, eingetragen. Es werden die folgenden Führerscheinklassen unterschieden:

 

Führerscheine für Krafträder

 

Führerscheine für Krafträder unterscheiden nach Leistung und Motorvolumen: Die Ausbildung kann jeweils ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters für die Prüfung begonnen werden.

 

  • Mofas bis 25 Stundenkilometer dürfen ab 15 ohne Führerschein, jedoch mit Prüfbescheinigung gefahren werden. Diese verlangt eine reduzierte Anzahl von wenigen Ausbildungsstunden.
  • Klasse AM gibt es mit 16 Jahren, in einigen Bundesländern schon ab 15 Jahren. Sie erlaubt das Führen von Kleinkrafträdern mit bis zu 45 Stundenkilometern und bis zu 50 Kubik: Beides trifft auf viele Roller zu.
  • Klasse A1 gestattet die Fahrt mit Krafträdern bis zu 125 ccm und 11 kW Leistung und darf ab 16 Jahre erworben werden.
  • Klasse A2 erlaubt Motorräder bis 35 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Der Schein kann ab 18 Jahren gemacht werden. Sonderregelungen gibt es für gedrosselte Maschinen.
  • A erlaubt das Fahren aller Motorräder und kann ab 24 Jahren erworben werden.
  • Die Klasse B erlaubt das Führen von Pkw und kann ab 18 erworben werden. Für 17-Jährige gibt es eine Sondererlaubnis für das begleitete Fahren mit bestimmten Personen bis 18.
  • Die Führerscheinklasse C erlaubt mit Differenzierungen mit und ohne Anhänger sowie nach Gesamtgewicht. C1 bis 7.500 Kilogramm gibt es ab 18, C1E für die Fahr mit schwerem Hänger ab 18, C für schwere Lkw und CE mit schwerem Hänger ab 21.

 


UNTERNEHMEN DER REGION