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Windmühlen sozialverträglich verteilen

Schwanewede (eb). Interview zum Windpark Viehsteige mit Hans Schulze-Eickenbusch von der Bürgerinitiative Windpark Viehsteige.

In die seit 2016 laufende Auseinandersetzung um den geplanten „Windpark Viehsteige“ bei Aschwarden kommt durch ein neues Genehmigungsverfahren, das das Bremer Unternehmen Energiequelle eingeleitet hat, wieder Bewegung. Im Interview erklärt Hans Schulze-Eickenbusch von der Bürgerinitiative Windpark Viehsteige, warum er sich weiterhin gegen das Bauprojekt engagiert.
 
Herr Schulze-Eickenbusch, sie sind mittlerweile nicht nur einer der Protagonist:innen der Bürgerinitiative Windpark Viehsteige, sondern auch Mitglied im neu gegründeten Ortsverband der Linken. Wie steht denn ihre Partei in Schwanewede zu dem neuen Bauantrag für den Windpark?
 
Wir sind grundsätzlich für einen schnellen und umfassenden Ausbau der Windenergie an Land und Offshore. Allerdings steht dabei nicht das Profitinteresse der Investoren im Vordergrund, sondern die Interessen der Bürger und des Naturschutzes. Deshalb halten wir den Standort Viehsteige nach wie vor für ungeeignet.
 
Die Anwohner:innen wehren sich, weil sie die Anlagen nicht vor ihrer Tür haben wollen. Ist das nicht egoistisch? Müssen wir nicht alle Opfer bringen?
 
Niemand will diese riesigen Windmühlen in seinem Garten haben. Deshalb müssen die Standorte so gewählt werden, dass die Lasten der Energiewende gleichmäßig auf alle Schultern verteilt werden. Sicher müssen wir alle Opfer bringen. Aber eben auch alle und nicht etwa nur einige für alle. Der Landkreis erarbeitet ein neues Raumordnungsprogramm. Wir haben erwartet, dass dieses Programm die Windkraft-Baugebiete sozialverträglich auf das Gebiet des Landkreises verteilt.
 
Was heißt denn in diesem Fall sozialverträglich?
 
Wir meinen, dass die Anlagen möglichst weit von einer Bebauung entfernt sein sollen unter Berücksichtigung des Naturschutzes. Die Nähe zu Verkehrsflächen, Gewerbeflächen und militärischen Anlagen interessiert uns da weniger. Stattdessen steht nun wieder eine Planung im Raum, die direkt vor der Nase der Menschen in Meyenburg, Aschwarden und Uthlede weitere acht Anlagen von mehr als 200 Meter Gesamthöhe errichten will.
 
Sie kritisieren das geplante Bauvorhaben unter anderem auch, weil im Gebiet rund um Meyenburg schon sehr viele Windkrafträder stehen.
 
Wenn Sie sich die Karte anschauen, stellen Sie fest, dass im Umkreis von vier Kilometern um Meyenburgs Ortsmitte bereits 25 Anlagen stehen. Uthlede hat bereits 29 Anlagen im Umkreis von drei Kilometern. Fünf weitere Anlagen sind an der Viehsteige bereits genehmigt, acht weitere beantragt. Es kann nicht sein, dass die Bewohner dieser kleinen Orte die gesamte Last zu tragen haben, während im weiteren Kreisgebiet nicht einmal 50 Anlagen stehen. In Meyenburg muss nicht die Hälfte des gesamten Stroms für den Landkreis produziert werden.
 
Wo sollen denn nach Ihrer Meinung Anlagen gebaut werden?
 
Das zu bestimmen wäre Aufgabe der Planung der neuen Raumordnung gewesen. Leider wird das offenbar verzögert, mit der Folge, dass nun die Anträge auf der Basis einer überholten Raumplanung gestellt werden. Es gibt viele Flä-chen, die bei gleicher Eignung weiter von einer Wohnbebauung entfernt liegen. Auch durch Ergänzung bestehender Windparks und Re-Powering kann der Ertrag gesteigert werden.
 
Die Bürgerinitiative gegen den Windpark Viehsteige hat ja 2017 den Bau der Anlagen verhindert, 420 Einwendungen von Bürger:innen wurden eingereicht. Sind Bürgerinitiativen nicht ein Hemmschuh bei der Energiewende?
 
Dies Märchen wird durch ständige Wiederholung nicht wahrer. Uli Hoeneß musste in den Knast, weil er Steuern hinterzogen hat, nicht, weil die Staatsanwaltschaft ihm das beweisen konnte. Der Windpark Viehsteige wurde nicht gebaut, weil das Verwaltungsgericht das Genehmigungsverfahren als rechtswidrig erkannt hat und nicht, weil wir das gerügt haben. Verwechseln Sie bitte nicht Ursache und Wirkung. Wir werden auch jetzt neben unseren grundsätzlichen Bedenken gegen den Standort darauf achten, dass der Landkreis nicht wieder im Interesse der Investoren die Rechte der Bürger unterläuft. Wenn die Rechte der Bürger beschnitten werden, hat das zur Folge, dass rechtswidrige Baugenehmigungen umgesetzt werden. Das kann niemand ernsthaft wollen.
 
Was werfen Sie da dem Landkreis vor?
 
Einige betroffene Bürger haben im März 2017, also vor fast fünf Jahren, Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt und begründet. Das Verwaltungsgericht Stade hat im Dezember 2017, also vor vier Jahren, festgestellt, dass die Baugenehmigung rechtswidrig erteilt wurde. Trotz dieser klaren Rechtslage hat der Landkreis bis zum heutigen Tage über die Widersprüche der Bürger immer noch nicht entschieden. Das ist von einer bürgernahen Verwaltung Lichtjahre entfernt.
 
Was können die Politik, die Verwaltung und die Investoren nach Ihrer Meinung besser machen?
 
Erforderlich ist eine ergebnisoffene Diskussion über Standorte, Planungsziele und die Abminderung negativer Begleiterscheinungen der Maßnahmen. Im letzten Punkt gibt es ja inzwischen neue Entwicklungen. Die betroffenen Gemeinden sollen ein Bürgergeld bekommen, um die Nachteile auszugleichen, die durch den Bau von Anlagen entstehen. Das ist ein richtiger Ansatz, der aber auch richtig umgesetzt werden muss. Die Gelder müssen auch bei denen ankommen, die unmittelbar betroffen sind, und nicht im Budget einer Großgemeinde verschwinden.
Auch die Nutznießer des Anlagenbaus, die wenigen Grundbesitzer, die aber viel Geld als Pacht bekommen, sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein, und zur Kompensation beitragen.
Die Energiewende wird scheitern, wenn sie nur auf das Profitinteresse der Investoren und Grundbesitzer baut. Sie kann nur gelingen, wenn die Interessen aller Betroffenen berücksichtigt werden. Und das geht.

 


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