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Geflügelpest hat Landkreis erreicht

Osterholz-Scharmbeck (eb/pvio).  Für Teile von Schwanewede und Ritterhude gilt aufgrund der geografischen Nähe zu Berne im Landkreis Wesermarsch eine strenge Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels.

In Berne im Landkreis Wesermarsch ist am 11. März 2021 in einer Geflügelhaltung der Ausbruch der Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza) amtlich festgestellt worden. Durch die geografische Nähe des Aus-bruchsbetriebes zum Gebiet des Landkreises Osterholz habe das Veterinäramt des Landkreises zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest auch für sein Gebiet ein Restriktionsgebiet festlegen müssen.
Rund um den Ausbruchsort wurde ein Beobachtungsgebiet ausgewiesen. Eine entsprechende tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung trat am Sonntag, 14. März, in Kraft. Das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb erstreckt sich insbesondere auf die Gemeinde Schwanewede und auf Teile von Ritterhude.
Im Beobachtungsgebiet liegen im Landkreis Osterholz rund 191 Geflügelhaltungen mit einem Gesamtbestand von rund 30.000 Tieren. Sie alle unterliegen mit der Allgemeinverfügung der sogenannten amtlichen Beobachtung. Für die Betriebe gilt eine strenge Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels. Darüber hinaus seien die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählen insbesondere Hygienemaßnahmen bei Ein- und Ausstallung des Geflügels sowie im laufenden Betrieb und eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung. Geflügeltransporte sind im Beobachtungsgebiet verboten. Das Beobachtungsge-biet wird dabei an den Hauptverkehrsstraßen durch Schilder gekennzeichnet. Jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest ist zudem dem Veterinäramt des Landkreises Osterholz unter der E-Mail Adresse veterinaeramt@landkreis-oster-holz.de sofort zu melden. Alle Hinweise, die im Beobachtungsgebiet zu beachten sind, sind unter www.land-kreis-osterholz.de/gefluegelpest zusammengefasst dargestellt. Die Veterinärbehörde weist zudem darauf hin, dass sämtliche Geflügelhaltungen - Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel - der zuständigen Behörde angezeigt werden müssen. Wer dies bisher noch nicht gemacht hat und über keine Registriernummer für seinen Geflügelbestand verfügt, solle die Anzeige über das Veterinäramt umgehend nachholen. Das Beobachtungsgebiet könne frühestens 30 Tage nach der Grobreinigung des Ausbruchsbetriebes wieder aufgehoben werden. Hierüber wird der Landkreis Osterholz informieren. Für alle Geflügelhaltungen im gesamten Kreisgebiet gilt nach wie vor das seit Mitte November 2020 bestehende Aufstallungsgebot, wonach das Geflügel in geschlos-senen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten sind.


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