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Beobachtungsgebiet aufgehoben - Stallpflicht bleibt

Landkreis Osterholz (eb/jm). Die nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Berne im Landkreis Wesermarsch festgelegten Schutzregelungen im Landkreis Osterholz wurden aufgehoben.

Nachdem keine weiteren Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen festgestellt worden sind und alle erforderlichen Maßnahmen der Geflügelpestverordnung abgeschlossen wurden, gilt der Ausbruch der Geflügelpest in Berne nun als beendet. Damit kann auch das Beobachtungsgebiet, welches sich mit einem Radius von rund zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb erstreckt hatte und sich insbesondere auf die Gemeinde Schwanewede und auf Teile von Ritterhude bezog, aufgehoben werden. Eine entsprechende Verfügung wurdw vom Landkreis am 12. April erlassen und ist seit dem 13. April in Kraft. Die Verfügung ist online unter www.landkreis-osterholz.de/gefluegelpest abrufbar.
 
Stallpflicht bleibt
 
Die Aufhebung der Schutzmaßregeln betrifft nur die aufgrund des Geflügelpestausbruchs festgelegten Restriktionen. Die Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel gilt weiterhin im gesamten Gebiet des Landkreises Osterholz, da das Geflügelpestvirus weiterhin in der Wildvogelpopulation vorhanden ist. Am 1. April wurde bei einer tot aufgefundenen Wildgans in der Gemeinde Schwanewede die Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich festgestellt. Auf Grundlage der Aufstallungspflicht ist das Geflügel demnach weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten. Die dazugehörige Allgemeinverfügung ist ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises zu finden. Laut aktueller Empfehlung des Friedrich-Löfflers-Instituts (FLI) wird in Deutschland das Risiko von weiteren Ausbrüchen der Geflügelpest weiterhin als hoch eingeschätzt. Um eine Einschleppung in den Hausgeflügelbestand zu verhindern, ist es daher unbedingt erforderlich, die Aufstallungspflicht und die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin zu beachten. Die Veterinärbehörde weist darauf hin, dass zudem weiterhin jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-osterholz.de zu melden ist.


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