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Standsicherheitsüberprüfung der Grabmale

Ritterhude (eb). Die Gemeinde Ritterhude wird im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht in der Zeit vom 2. bis zum 4. November die Standsicherheit der Grabmale überprüfen.

Für die dauerhafte Standsicherheit der Grabmale und baulichen Anlagen auf den Ritterhuder Friedhöfen sind die jeweiligen Nutzungsberechtigten verantwortlich. Die Überprüfung wird auf den vier Ritterhuder Friedhöfen von der Firma Grabmalbetriebe Werth aus Bremen ausgeführt.
Die Überprüfung erfolgt bei Grabmalhöhen von 0,5 bis 1,2 Metern mit einer Horizontalkraft an der Oberkante von 300 N (entspricht etwa 30 kg). Grabmale, die größer als 1,2 Meter über der Oberkante des Fundaments sind, werden in einer Höhe von 1,2 Metern ebenfalls mit einer Horizontalkraft von 300 N geprüft. Die Horizontalkraft muss jeweils in einem Zeitraum von mindestens 2 Sekunden aufgebracht werden. Grabmale mit weniger als 0,5 Meter Höhe werden nur handwerklich geprüft (Sichtkontrolle).
Die bemängelten Grabmale werden mit einem Aufkleber versehen, der den Hinweis auf fehlende Standsicherheit enthält. Nach Auswertung der Prüfprotokolle erhalten alle Nutzungsberechtigten, deren Grabmal nicht standsicher ist, von der Gemeinde Ritterhude eine schriftliche Aufforderung zur unverzüglichen Mängelbeseitigung. Bei Gefahr in Verzuge kann die Gemeinde Ritterhude auf Kosten der Verantwortlichen die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, z. B. durch das Hinlegen von Grabmalen, vornehmen.
Die Standsicherheitsüberprüfung wird öffentlich durchgeführt. Die Nutzungsberechtigten können sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Durchführung überzeugen.


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