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Zwei Prozent unter Mindestlohn

Hannover (eb). Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) auf Basis der Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 mitteilt, erhielten im April 2018 insgesamt 114.000 von insgesamt 3,667 Mio. Beschäftigten in Niedersachsen den Mindestlohn und 61.000 Beschäftigte (2%) wurden unter dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet. Zu diesem Zeitpunkt lag der gesetzliche Mindestlohn bei 8,84 Euro brutto je Arbeitsstunde.
Der Mindestlohn erreichte 2018 in Niedersachsen rund 43% des niedersächsischen durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes. Mit dem Kaitz-Index wird der gesetzliche Mindestlohn ins Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten gesetzt. Der Kaitz-Index wird als Maß der potenziellen Betroffenheit einer Region vom Mindestlohn verwendet. Je höher der Index, desto weniger weichen die regionalen Bruttomonatsverdienste vom Mindestlohn von 1.532 Euro je Monat ab und desto stärker könnte die Auswirkung des Mindestlohns in einer Region sein.
Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten ohne Sonderzahlungen lag im April 2018 in Niedersachsen bei 3.605 Euro und damit etwas niedriger als im Bundesdurchschnitt von 3.791 Euro.
Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst und der Kaitz-Index waren in den Arbeitsmarktregionen in Niedersachsen unterschiedlich hoch. Die höchsten Bruttomonatsverdienste von Vollzeitbeschäftigten mit 4.900 Euro je Monat gab es in der Arbeitsmarktregion Wolfsburg und mit 4.300 Euro in der Arbeitsmarktregion Salzgitter. Der Kaitz-Index lag in den Arbeitsmarktregionen Wolfsburg bei 31% und in Salzgitter bei 36%. Die Arbeitsmarktregionen Leer, Cloppenburg und Wilhelmshaven waren mit einem Bruttomonatsverdienst von 3.000 Euro bei Vollzeitbeschäftigten und einem Kaitz-Index von 51% am stärksten von den Auswirkungen des Mindestlohnes betroffen.


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