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Verwaltung informiert über Anlaufstellen für Impfwillige

Landkreis Osterholz (eb/jm). Die Kreisverwaltung informiert nach der Schließung des Impfzentrums, wo Impfwillige sich jetzt noch ihre Spritze abholen können.

Immer mehr Veranstalter und Gastronomiebetriebe entscheiden sich aktuell, auf das sogenannte „2-G“ umzusteigen. Das bedeutet, dass nur Personen Zutritt gewährt wird, die entweder über einen vollständigen Impfschutz verfügen oder aber als genesen gelten.
Hintergrund ist, dass in diesen beiden Personenkreisen coronabedingte Einschränkungen nahezu wegfallen und sich so für Besucherinnen und Besucher wie Veranstalter bzw. Gastronomiebetrieb kaum notwendige Kontaktregelungen ergeben. Mit der Zunahme dieser Veranstaltungen überlegt mancher bisher Ungeimpfter vielleicht, nun doch das Impfangebot wahrzunehmen.
Mit der Schließung der Impfzentren ist das Impfgeschehen mittlerweile nahezu vollständig auf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte übergegangen. Doch wie finde ich einem Impfarzt bzw. eine Impfärztin, wenn ich als junger Mensch aktuell keinen Hausarzt habe oder die eigene Hausarztpraxis nicht impft?
Der Landkreis Osterholz unterhält nach Schließen des Impfzentrums ein Mobiles Impfteam, welches im Auftrag des Landes beispielsweise Auffrischungsimpfungen in Alten- und Pflegeheimen und seit dieser Woche auch Impfaktionen an weiterführenden Schulen durchführt. Interessierte können ihre Corona-Schutzimpfung weiterhin auch in vielen niedergelassenen Praxen im Landkreis Osterholz erhalten.
 
Impfwillige sind in jeder Praxis willkommen
 
Ruben Bernau, niedergelassener Allgemeinmediziner in der Samtgemeinde Hambergen und aktiv im Hausärzteverband sagt dazu: „Wer sich impfen lassen möchte, ist in den vielen impfenden Arztpraxen im Landkreis Osterholz herzlich willkommen – egal, ob es die eigene Hausarztpraxis ist oder wenn er oder sie dort eigentlich kein Patient bzw. keine Patientin ist. Nach der Impfung geht die Person einfach wie gewohnt in ihre angestammte Arztpraxis – keiner braucht ein schlechtes Gewissen haben. In der Regel genügt ein Anruf, bei dem der Termin besprochen wird. Hier klärt sich auch, falls in der anstehenden Ferienzeit ein Praxisurlaub geplant ist. Eine Überweisung für Impfungen in einer anderen als der Hausarztpraxis sind generell nicht notwendig. Ausreichend Corona-Impfstoffe sind vorhanden und können mit schneller Lieferung nachbestellt werden. Engpässe gibt es bei uns nicht mehr.“
 
Bei Praxen in der Nähe erkundigen
 
Wenn der eigene Hausarzt nicht impft, dann sollten sich Personen einfach bei den Arztpraxen in der Nähe erkundigen. Da die Ärztinnen und Ärzte, wie auch bisher die Impfzentren, angehalten sind, möglichst alle Impfstoff-Fläschchen vollständig zu verbrauchen, ist es möglich, dass Personen einige Tage auf ihren Impftermin warten müssen. Hierfür bitten alle Beteiligten um Verständnis.
Der Landkreis Osterholz begrüßt die Impfbereitschaft in den Arztpraxen und sieht hierin sogar Vorteile, denn das mobile Impfteam hat seinen Einsatzauftrag ausschließlich für die Coronaimpfung. In der Hausarztpraxis können beim selben Termin auch andere angezeigte Impfungen angeboten werden: gegen das Grippevirus oder Pneumokkoken, ganz im Einklang zur STIKO-Empfehlung. Beide Erreger verursachen ebenfalls schwere Lungenentzündungen und sind daher für Senioren über 60 Jahre und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen empfohlen.


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