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Verschärfung der Corona-Auflagen/Sonderregelung für die Feiertage

Bund (pvio). Die Kanzlerin und die Ministerpräsident*innen der Bundesländer haben sich auf eine Änderung der Corona-Maßnahmen bis zum 20. Dezember geeinigt. Das sind die Ergebnisse, die in Anbetracht der anhaltenden hohen Infektionszahlen ausgehandelt wurden.
Bild: Adobestock/Creative Wonder

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Kontaktregelung und Teil-Lockdown
 
Der Teil-Lockdown soll bis zum 20. Dezember verlängert werden. Entsprechend werden die Novemberhilfen für Unternehmen auf den nächsten Monat ausgeweitet. Am 15. Dezember soll neu beraten werden.
Die Kontaktbeschränkungen werden ab dem 1. Dezember verschärft. Es sollen sich ab kommendem Dienstag nur noch maximal fünf statt zehn Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren sind aus der Zählung ausgenommen.
 
Weihnachten und Silvester
 
Gelockert werden die Kontaktbeschränkungen vom 23. Dezember bis zum 1. Januar. In der Zeit können sich Menschen eines Haushaltes mit Menschen aus mehreren anderen Haushalten bis maximal zehn Personen treffen. Auch hier sind Kinder unter 14 Jahren ausgenommen.
Arbeitgeber*innen werden gebeten, zur gleichen Zeit entweder großzügige Homeoffice-Lösungen anzubieten oder in die Betriebsferien zu gehen.
Ebenso wird dazu aufgefordert, Weihnachtseinkäufe unter der Woche zu erledigen.
 
Feuerwerk
 
Silvesterfeuerwerk wird an belebten und öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt, um Gruppenbildungen zu verhindern. Es wird zudem empfohlen, ganz auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Verboten wird es aber nicht.
 
Schulen und Universitäten
 
Kitas und Schulen bleiben geöffnet. Kommt es in Regionen jedoch zu mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen binnen sieben Tagen, gilt künftig ab Klasse sieben grundsätzlich eine Maskenpflicht im Unterricht. Auf einen allgemeinen Hybrid oder Wechselunterricht von Präsenz- und Digitalunterricht wurde sich nicht geeinigt. In Regionen mit einer Inzidenz über 200 sollen weitergehende Maßnahmen für den Unterricht in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangsstufe acht gelten, beispielsweise Hybridunterricht.
Hochschulen und Universitäten sollen hingegen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen.
 
Maskenpflicht
 
Die Pflicht, eine Maske zu tragen, wird ausgeweitet. Sie gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und Parkplätzen. In geschlossenen Räumen mit Kund*innenverkehr sind sie generelle Pflicht.
Am Arbeitsplatz soll ein Mund-Nasen-Schatz getragen und darf nur am eigenen Platz abgenommen werden, wenn ein Abstand von mindestens anderthalb Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.
 
Einzelhandel
 
Auch hier wurden die Maßnahmen verschärft. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm gilt: 10 qm Verkaufsfläche pro Person. Bei Einrichtungen über 800 qm gilt, dass sich auf der Fläche, die die 800 qm übersteigt, eine Person auf 20 qm Verkaufsfläche befindet.
 
Quarantäne
 
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests wird der Zeitintervall der häuslichen Quarantäne einheitlich auf zehn Tage festgelegt.


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