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Vergleich im Diesel-Skandal: Bis 20. April Zahlung von VW sichern

(wmd). Volkswagen hat sich in der Dieselthematik mit den Verbraucherschützern auf einen Vergleich im Verfahren zur Musterfeststellungsklage geeinigt.
Über 260.000 Kunden erhalten Post von VW - sie können sich eine Einmalzahlung des Autobauers infolge des Diesel-Skandals sichern.  Foto: wmd

Über 260.000 Kunden erhalten Post von VW - sie können sich eine Einmalzahlung des Autobauers infolge des Diesel-Skandals sichern. Foto: wmd

Das heißt: Über 260.000 Kund*innen aus Deutschland erwartet eine Einmalzahlung. Der Autobauer hat jetzt den Vergleich ausgerollt. Fakt: Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben sich auf ein Vergleichspaket mit einem Gesamtumfang von bis zu 830 Millionen Euro geeinigt. Jede/r Verbraucher*in, der/die die Vergleichskriterien erfüllt, kann sich eine Einmalzahlung sichern. Die Einmalzahlung beträgt zwischen 1350 und 6257 Euro. Je nach Alter und Modell des Fahrzeugs variiert die Einmalzahlung.
Der Vorteil: Die Kund*innen können ihr Fahrzeug behalten, erhalten das Geld zusätzlich und verhindern somit einen langen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang mit dem Autobauer. Die Alternative wäre eine Einzelklage, die Zeit und Geld kostet. Das Recht auf eine solche Klage treten die Verbraucher*innen mit der Einwilligung zum Vergleich ab. Doch wie genau kommen Berechtigte an ihr Geld? Volkswagen will registrierte Kund*innen ab Ende März per Brief benachrichtigen. Mit diesem Brief erhält jede/r eine persönliche Identifikations-nummer (PIN), mit der er oder sie sich auf einer Online-Plattform anmelden kann. Dort muss die Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug (Teil II) hochgeladen und versichert werden, dass die Vergleichskriterien erfüllt sind.
Bei Fragen können Kund*innen sich an ein extra dafür eingerichtetes Call Center wenden, zudem gibt es eine unabhängige Ombudsstelle für die Klärung – auch die Online-Plattform unter www.mein-vw-vergleich.de steht bereit. Bei juristischem Rat übernimmt Volkswagen die Anwaltskosten bis 190 Euro, wenn der Vergleich im Anschluss tatsächlich angenommen wird. Wichtig zu wissen ist, dass das Angebot für die Einmalzahlung nur bis zum 20. April 2020 gilt – die Kund*innen haben rund einen Monat Zeit, sich für oder gegen den Vergleich zu entscheiden. Die Musterfeststellungsklage wird am 20. April zurückgezogen – somit bleibt allen ein jahrelanger und teurer Rechtsstreit erspart.


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